Walther
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Friedrich, Kriminalist, geb. zu Bonn, [* 2] studierte in München, [* 3] promovierte daselbst 1848 mit der geschätzten kriminalistischen Inauguralabhandlung »Über den Funddiebstahl« (Münch. 1848) und habilitierte sich 1849 als Privatdozent in der Juristenfakultät mit der Schrift »Beitrag zur Lehre [* 4] vom hochverräterischen Komplott« (das. 1849). 1854 wurde er zum außerordentlichen, 1860 zum ordentlichen Professor des Strafrechts und Strafprozesses befördert.
Wegen Kränklichkeit 1871 auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt, starb er in München. Seine vorzüglichsten Werke sind: »Die Rechtsmittel im Strafverfahren nach den Grundsätzen des englisch-französischen Strafprozeßrechts« (Münch. 1853-55, 2 Abtlgn.) und »Lehrbuch des bayrischen Strafprozeßrechts« (das. 1859). Seine echt deutsche Gesinnung bekundet er in den beiden anonym erschienenen Broschüren: »Über den Anschluß Süddeutschlands an den Norddeutschen Bund« (Nördling. 1867 u. Münch. 1867).