1) Ferdinand, ausgezeichneter Rechtsgelehrter, geb. 30. Nov. 1794 zu Wetzlar, nahm 1813 in einem donischen Kosakenregiment
teil an dem Kampf gegen Frankreich, studierte sodann in Heidelberg die Rechte und ward 1818 Professor derselben zu Bonn, später
auch zum Geheimen Justizrat ernannt. Als Abgeordneter der preußischen Nationalversammlung 1848 trat Walter entschieden
auf die Seite der Krone, und auch als Mitglied der Ersten Kammer 1849 und 1850 huldigte er der gemäßigten konservativen Richtung.
Er starb 13. Dez. 1879 in Bonn. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: »Lehrbuch des Kirchenrechts« (Bonn 1822; 14. Aufl. von
H.
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Gerlach, 1871;
in mehrere Sprachen übersetzt);
»Corpus juris germanici antiqui« (Berl. 1824, 3 Bde.);
»Geschichte des römischen Rechts bis auf Justinian« (Bonn 1834-40; 3. Aufl. 1860, 2 Tle.);
»Deutsche Rechtsgeschichte« (das.
1852; 2. Aufl. 1857, 2 Bde.);
»System des gemeinen deutschen Privatrechts« (das. 1855);
»Juristische Encyklopädie« (das. 1856);
»Das alte Wales« (das. 1859);
»Fontes juris ecclesiastici« (das. 1862);
»Naturrecht und Politik im Lichte
der Gegenwart« (das. 1863, 2. Aufl. 1871);
»Aus meinem Leben« (das. 1865);
»Das alte Erzstift und die Reichsstadt Köln« (1.
Buch, das. 1866).
2) Gustav, Tenorist, geb. 8. Febr. 1836 zu Berlin, wo er nach absolviertem Besuch der Realschule in eine Zuckerfabrik
eintrat. Nachdem er schon früh in Prag als Sängerknabe in St. Loreto mitgewirkt und nun auch in einigen Konzerten in seiner
Vaterstadt sich hervorgethan hatte, erhielt er seit 1853 bei dem Gesangsprofessor des Prager Konservatoriums, Franz Vogl, Gesangunterricht
und sang binnen kurzem mit Erfolg in den Konzerten der Sophienakademie. 1855 debütierte er auf der Bühne
und zwar als Edgardo am Theater zu Brünn. Seit 1856 ist er Mitglied der Wiener Hofoper mit dem Titel eines Kammer- und Hofkapellsängers.
Am vollkommensten zeigt Walter seine nicht gewöhnliche Befähigung in den Partien eines Raoul, George Brown, Florestan, Tamino,
Lohengrin, Faust u. a., glänzt aber auch als Lieder- und Oratoriensänger.
Ferd., Jurist, geb. 30. Nov. 1794 zu Wetzlar, nahm 1813 teil an dem Kriege gegen Frankreich, studierte dann in
Heidelberg die Rechte, erhielt hier eine außerordentliche, 1821 zu Bonn eine ordentliche Professur. Als Abgeordneter der preuß.
Nationalversammlung von 1848 vertrat Walter eine gemäßigte konservative Richtung. In den J. 1849 und 1850 war
er Mitglied der Ersten Kammer. Er starb 13. Dez. 1879 in Bonn. W.s Hauptwerke sind das «Lehrbuch des Kirchenrechts» (Bonn 1822; 14. Aufl.,
von H. Gerlach, 1871; mehrfach in fremde Sprachen übersetzt),
«Geschichte des röm. Rechts bis auf Justinian»
(ebd. 1840; 3. Aufl., 3 Bde., 1860‒61),
«Corpus juris germanici antiqui» (3 Bde.,
Berl. 1824),
«Deutsche Rechtsgeschichte» (Bonn 1853; 2. Aufl., 2 Bde.,
1857),
«System des gemeinen deutschen Privatrechts» (ebd. 1855),
«Fontes juris ecclesiastici antiqui et hodierni» (ebd. 1862),
«Das alte Wales» (ebd. 1859),
«Naturrecht und Politik im Lichte der Gegenwart» (ebd.
1863; 2. Aufl. 1871) und «Aus meinem Leben»
(ebd. 1865).
Gust., Tenorist, geb. 11. Febr. 1834 in Bilin, wirkte früh als Kapellknabe in Konzerten mit, absolvierte das Polytechnikum,
wurde Praktikant in einer Zuckerfabrik, bildete dann seine Stimme am Prager Konservatorium aus und war seit 1856 Mitglied der
Wiener Hofoper;
1887 trat er in den Ruhestand.
George Brown, Raoul, Faust, Romeo, Lohengrin u. s. w. gehörten zu seinen besten
Rollen.
Auch als Lieder- und Oratoriensänger trat er auf.