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Unterwallis
an sich, und in harten
Kämpfen gegen den
Bischof,
Savoyen und den ihnen lehnspflichtigen
Adel erwarben sich die sieben
Zehnten
(Gemeinden) des Oberwallis
, das durch
Einwanderung seit dem 12. Jahrh. größtenteils deutsch geworden war, manche
Freiheiten,
welche ihnen 1354 von
Kaiser
Karl IV. bestätigt wurden. Während eines
Kampfes mit dem mächtigen
Geschlecht
der Raron, das den Bischofsitz und die Landeshauptmannschaft innehatte, verbanden sich die
Zehnten mit Luzern,
[* 3] Uri
und
Unterwalden
(Dezember
1416); 1475 traten
Bischof und
Zehnten auch mit Bern
[* 4] in ein ewiges
Bündnis, von wo an Wallis
als ein »zugewandter
Ort« der
Eidgenossenschaft
galt, und entrissen zugleich dem mit
Karl dem
Kühnen verbündeten
Savoyen das Unterwallis
, das dadurch
ein Unterthanenland des Oberwallis
wurde.
In den italienischen
Feldzügen der Eidgenossen spielte Wallis
durch seinen kriegerischen
Bischof, den
Kardinal
Matthäus
Schinner
(1456-1522), das
Haupt der antifranzösischen
Partei in der
Schweiz,
[* 5] eine hervorragende
Rolle. Nachdem anfänglich der
Landtag
allgemeine Duldung in Religionssachen beschlossen (1551), begannen infolge der jesuitischen
Umtriebe im 17. Jahrh.
Religionskämpfe, welche 1655 mit der Austreibung der
Reformierten endeten. Nach einem vergeblichen Aufstandsversuch 1790 empfing
das Unterwallis
1798 die
Franzosen als Befreier, während die Oberwalliser
sich erst nach blutigem
Kampf der helvetischen
Regierung
unterwarfen. 1802 wurde Wallis durch einen
Machtspruch
Napoleons als besondere
Republik von der
Schweiz getrennt
und im
Dezember 1810 als Simplondepartement
Frankreich förmlich einverleibt.
Das Einrücken der Verbündeten in die Schweiz machte 1814 der französischen Herrschaft im W. ein Ende, und wurde es wieder als Kanton [* 6] Wallis in die Eidgenossenschaft aufgenommen, durch die Verfassung von 1815 aber Unterwallis bei der Verteilung der Stimmen im Landrat benachteiligt. 1839 schritten die Unterwalliser im Verein mit Sitten und Siders zu einer Revision der Verfassung, um die Repräsentation nach der Kopfzahl einzuführen, und zwangen Oberwallis mit Waffengewalt zur Annahme derselben (April 1840). Bald warf der Gegensatz zwischen Klerikalen und Liberalen den Kanton in neue Wirren.
Die Priesterpartei der »Altschweizer« benutzte das Übergewicht, welches sie 1843 im Großen Rat und Staatsrat erhielt, zur Niederwerfung ihrer Gegner, der radikalen »Jungschweizer«, durch einen blutigen Überfall am Trient [* 7] und zur Revision der Verfassung (14. Sept.), wodurch die Repräsentation des Klerus im Landrat vermehrt, dessen Befreiung von Steuern und weltlichen Gerichten förmlich anerkannt und der protestantische Gottesdienst unterdrückt wurde. Selbstverständlich schloß sich Wallis jetzt auch dem Sonderbund an, kapitulierte jedoch ohne ernstlichen Widerstand Eine provisorische Regierung von Liberalen ersetzte die sonderbündische, und durch eine Verfassungsrevision vom verloren Bischof und Klerus ihre Vertretung im Großen Rat. Aber schon 1852 setzten die Klerikalen eine Verfassungsrevision durch, welche friedlichere Verhältnisse zur Kirche begründete, und behaupteten fortan beständig bei den Wahlen die Oberhand. Selbst die finanzielle Mißverwaltung, welche 1870 den Kanton in eine schwere Krisis stürzte, vermochte das ultramontane Regiment nicht zu erschüttern. 1875 wurden durch eine 26. Nov. angenommene Verfassungsrevision größere außerordentliche Ausgaben dem Referendum unterstellt.
Vgl. Furrer, Geschichte, Statistik und Urkundensammlung von Wallis (Sitten 1850-52, 3 Bde.);
Derselbe, Histoire du Valais (das. 1875);
Wolf, Ceresole, Wallis und Chamonix (Zürich [* 8] 1888, 2 Bde.);
Gremaud, Documents relatifs à l'histoire du Valais (Lausanne [* 9] 1875-84, 5 Bde.).