Wali
(türk.), Titel des türk. Generalgouverneurs, der an der Spitze einer Provinz (Wilajet) steht.
Derselbe wird direkt vom Sultan ernannt, herrscht ziemlich unbeschränkt und ist der Träger [* 2] der Exekutivgewalt in allen Zweigen des Gemeinwesens, mit Ausnahme der Rechtspflege und des Militärwesens.
Ein Beigeordneter (Muawin) fungiert zugleich als sein Stellvertreter.