Waldservituten
(Waldgrundgerechtigkeiten), die meist den Besitzern bestimmter
Grundstücke zustehenden dinglichen
Rechte auf
Benutzung fremder Waldgrundstücke, welche den
Eigentümer der letztern verpflichten, zum Vorteil des Berechtigten etwas zu
dulden oder zu unterlassen, was er sonst vermöge seines Eigentumsrechts untersagen oder thun könnte.
Die hauptsächlichsten Waldservituten
sind:
Holz-,
Mast-,
Harz-,
Waldstreu-,
Waldweide-, Waldgräserei-,
Torf-,
Fischerei-Berechtigungen.
Die überwiegenden Nachteile der meisten Waldservituten
für die Waldwirtschaft haben in neuerer Zeit fast in allen
Kulturstaaten zur Regelung oder zur
Ablösung der Waldservituten
geführt. Die Regelung besteht teils in der Feststellung
oder Änderung des
Umfangs, teils in der Herstellung einer geordneten Ausübung der
Berechtigungen.
Vgl.
Pfeil, Anleitung zur
Ablösung der Waldservituten
(3. Aufl., Berl. 1854);
Albert, Lehrbuch der Forstservituten-Ablösung (Würzb. 1868);
Danckelmann, Die Ablösung und Regelung der Waldgrundgerechtigkeiten (Berl. 1880 bis 1888, 3 Tle.).