Wakf
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s. Wakuf.
Wakf
3 Wörter, 16 Zeichen
Wakf,
s. Wakuf.
(Vakuf, Vakf, Plur. Evkaf), in der Türkei [* 3] das Gut der Moscheen und milden Stiftungen, insbesondere eine gewisse Art des Privateigentums, das an diese Stifter geknüpft ist. Die von den osmanischen Eroberern den Moscheen als Dotation übergebenen Ländereien bilden die eine Klasse des Wakuf, zu der sich allmählich eine zweite gesellte, welche aus den Schenkungen und Vermächtnissen entstand, die den Moscheen zur Unterhaltung der mit ihnen verbundenen Wohlthätigkeitsanstalten gemacht wurden und zum Unterschied von den erstern »öffentliche Wakufs« genannt werden.
Der Umstand, daß die Moscheengüter abgabenfrei, vor jeder Konfiskation gesichert und überhaupt unantastbar waren, führte endlich zur Begründung einer dritten Art von Wakuf, indem Privateigentümer ihr Gut, um es vor räuberischen Beamten und Konfiskationen zu schützen, den Moscheen und Stiftungen in der Weise zedierten, daß sie der Moschee 10-15 Proz. des Taxwertes ihres Gutes und außerdem einen jährlichen geringen Zins zahlten, aber als eine Art Benefizium alle sonstigen Einkünfte aus dem Grundstück behielten und dasselbe sogar unter bestimmten Formen verkaufen oder vererben konnten.
Ehliat-Wakufs sind solche Güter, welche den Moscheen auf Leibrenten verschrieben oder dem Klerus verpfändet sind. Von den Einkünften solcher Ehliat-Wakufs kann ein geringer Teil an erbliche Nachkommen übertragen werden, nach dem Aussterben der direkten Nachkommen gehen jedoch die Güter ganz und gar in das Eigentum der Moscheen über. Hat aber ein Güterbesitzer sein Gut gegen ein Darlehen der Moschee oder zur Bezahlung der Schulden verpfändet, so tritt die Moschee sogleich nach dem Tode des Besitzers das volle ¶
Eigentum des Gutes an, ohne daß die Erben des Besitzers etwas beanspruchen können. Diese letztern Wakufs vermehrten den Grundbesitz der Moscheen und Stiftungen ins Ungeheure, da das türkische Erbrecht nur den Sohn als direkten Erben des Vaters zuläßt, so daß allmählich alle diese Güter wirkliches Eigentum der Stiftungen wurden. Die Moscheengüter umfassen in der Türkei drei Viertel des ganzen Grund und Bodens, denen der Staat keine Steuern auflegen darf, und das Bestreben der Reformpartei ist daher seit langem dahin gerichtet, diese »Wakufs des Herkommens« (aadet) zu beseitigen. Wakuf- oder Evkaf-Naziri, der Minister, richtiger Verwalter, der frommen Stiftungen.