Wahrzeichen
,
soviel als Merkmal, Kennzeichen einer Sache, insbesondere ein einzelner charakteristischer Gegenstand eines Ortes, häufig ein altertümliches Steinbild oder dergleichen. (S. Symbole im Recht.) –
Vgl. Schäfer, Deutsche
[* 2] Städtewahrzeichen
(2 Bde., Lpz. 1858).