Wahrhaftigkeit
als Pflicht ist die Verpflichtung, das mir geschenkte Zutrauen des Fragers, daß ich die Wahrheit sagen wolle, mit der mir bekannten Wahrheit zu vergelten;
als Tugend die von Natur vorhandene oder durch Übung zur Gewohnheit gewordene Eigenschaft, die Wahrheit zu sagen.
Die Außerachtsetzung der Wahrhaftigkeit
als
Pflicht ist die
Lüge, die von
Natur
vorhandene oder durch Übung zur
Gewohnheit gewordene Außerachtsetzung jener
Pflicht die Lügenhaftigkeit.