Waggeld
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für das Abwiegen von Waren auf öffentlichen Wagen gegen einen Wagschein oder Wagzettel, auf dem das Gewicht amtlich angegeben wird, zu entrichtende Gebühr.
Waggeld
24 Wörter, 168 Zeichen
Waggeld,
für das Abwiegen von Waren auf öffentlichen Wagen gegen einen Wagschein oder Wagzettel, auf dem das Gewicht amtlich angegeben wird, zu entrichtende Gebühr.