Wagensteuer
,
eine direkte Aufwandsteuer auf das Halten von Kutschen für den persönlichen Gebrauch. In Frankreich 1862 eingeführt, 1865 aufgehoben und 1872 wiederhergestellt, wird sie in einem festen, nach der Größe der Gemeinden und der Zahl der Räder abgestuften Jahresertrag erhoben und wirft mit Einschluß der Steuer auf die zur Bespannung steuerpflichtiger Wagen dienenden Pferde [* 2] (auch Reitpferde) jährlich über 10 Mill. Frank ab.
Auch in
England besteht eine nach Räderzahl, Zahl der vorgespannten
Pferde
etc. abgestufte Wagensteuer
als direkte
Luxussteuer.