Waffenstil
lstand
(Armisticium, franz. Armistice Trève), Vertrag zwischen kriegführenden Teilen wegen Unterbrechung der Feindseligkeiten auf bestimmte Zeit oder bis zu erfolgender Aufkündigung. Ist der ein allgemeiner, welcher für alle Arten von Feindseligkeiten auf dem ganzen Kriegsschauplatz gelten soll, so kann er nur von den Kriegsherren der feindlichen Armeen selbst geschlossen werden; hat er dagegen nur für gewisse Truppenteile, Gegenden und Linien Geltung, so wird er von den obersten Befehlshabern abgeschlossen.
Die von beiden Teilen während des Waffenstil
lstandes oder einer teilweisen kurzen
Waffenruhe
(Cessation,
Suspension d'hostilités)
einzunehmenden
Stellungen werden gewöhnlich durch eine
Demarkationslinie getrennt. Häufig wird auch nur
auf wenige
Stunden ein Waffenstil
lstand geschlossen, und zwar behufs der
Beerdigung der
Toten, Fortschaffung der Verwundeten, Auswechselung
der Gefangenen sowie während des Parlamentierens. Der Waffenstil
lstand ist für die kontrahierenden Teile mit dem
verabredeten Anfangspunkt verbindlich, für einzelne dagegen nur erst von dem Zeitpunkt erhaltener Kenntnis
an. Ein
Bruch des Waffenstil
lstandes gilt als
Verletzung des
Völkerrechts. Ein allgemeiner Waffenstil
lstand ist gewöhnlich
Vorläufer des
Friedens. Früher sind Waffenstil
lstände selbst auf eine
Reihe von
Jahren geschlossen worden; namentlich die
Türken schlossen
aus religiösen
Gründen mit den
Christen nur Waffenstil
lstände auf 20-30 Jahre, aber keinen
Frieden.