Vorvertrag
(Pactum de contrahendo), ein Vertrag, durch welchen Kontrahenten einander versprechen, ein in seinen wesentlichen Punkten bestimmtes Geschäft demnächst miteinander abzuschließen, z. B. einen Kauf (pactum de emendo), einen Darlehnsvertrag mit der dann erfolgenden Auszahlung des Darlehns (pactum de mutuo dando).
Der
Kauf selbst ist kein Vorvertrag
, sondern der Hauptvertrag,
wenn auch Lieferung der Ware und
Zahlung des Preises später erfolgen.