Voruntersu
chung
(Vorverfahren), im Strafprozeß das Stadium der schriftlichen und protokollarischen Vorerörterungen im Gegensatz zur mündlichen und öffentlichen Hauptverhandlung (Hauptverfahren).
Zur
Führung der Voruntersu
chung ist in
Deutschland
[* 3] ein besonderer
Untersuchungsrichter bei jedem
Landgericht zu bestellen, doch kann die
Führung derselben oder die
Vornahme einzelner Untersuchungshandlungen auch einem
Amtsrichter
übertragen werden. S.
Strafverfahren.