Vorschuß
,
diejenige Form des Kredits, bei welcher für eine Leistung oder Ware eine erst später fällige Zahlung schon früher gemacht wird.
Vorschuß
570 Wörter, 4'381 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Vorschuß,
diejenige Form des Kredits, bei welcher für eine Leistung oder Ware eine erst später fällige Zahlung schon früher gemacht wird.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Vorschuß,
häufig soviel wie Darlehn; Vorschuß
geschäft soviel wie Lombardgeschäft (s. d.) oder Pfandleih-
und Rückkaufsgeschäft (s. d.). Im engern Sinne, namentlich im Handelsverkehr, ist Vorschuß
eine im voraus
geleistete Zahlung, wie der Vorschuß
, welchen der Kommissionär auf das von ihm abzuschließende Geschäft seinem Auftraggeber giebt,
der Vorschuß
, welchen der Dienstherr seinem Handlungsgehilfen oder Arbeiter auf den noch nicht fälligen Lohn giebt, der Vorschuß
, welchen
die Parteien zur Sicherheit der Gerichtskasse bei Beginn des Prozesses, bei Einlegung eines Rechtsmittels
u. s. w. auf die demnächst zu liquidierenden Gerichtskosten zu zahlen haben u. s. w.
Der Vorschuß
ist, wenn die Forderung fällig wird, auf welche er geleistet ist, davon abzurechnen, und wenn eine
Forderung nicht oder nicht in der Höhe entsteht, ganz oder zum überschießenden Teile zurückzugeben. Der Kaufmann kann von
seinem Vorschuß
Zinsen berechnen.
Über Postvorschuß
s. Nachnahme.
Vorschuß-
und Kreditvereine, Kreditgenossenschaften, auch Volksbanken oder Gewerbebanken genannt, die seit 1850 von Schulze-Delitzsch und seinen Anhängern in Deutschland [* 3] und dann in fast allen europ. Ländern ins Leben gerufenen Vereine, namentlich der kleinern Unternehmer, zur Erzielung ähnlicher Vorteile für ihr Kreditbedürfnis, wie sie die Großunternehmer früher allein genossen. Durch die Vereinigung und (ursprünglich) solidarische Haftung aller einzelnen Vereinsmitglieder sollten Verbände geschaffen werden, welche befähigt sind, sich billigen Kredit zu beschaffen und ihn an ihre Mitglieder zu einem etwas höhern Zinsfuße zur Verfügung zu stellen.
Über die hierauf bezügliche Genossenschaftsgesetzgebung und deren Abänderung von 1889 s. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Die Einrichtung hat sich für den Kredit der kleinen Gewerbtreibenden (Händler, Handwerker, Landwirte) vorzüglich bewährt, und die Kreditgenossenschaften nehmen unter den Genossenschaften die erste Stelle ein. Von den im Deutschen Reiche gezählten 13005 Genossenschaften sind 8069 Kreditgenossenschaften (gegen 6417 im Vorjahre), einschließlich vieler genossenschaftlich organisierter Darlehnskassen nach dem System Raiffeisen (s. Darlehnskassenvereine). Es betrug 1895 die Mitgliederzahl von 1068 Genossenschaften, deren Statistik in den Jahresbericht aufgenommen ist, 525748, die gewährten Credite und Prolongationen 1659305785 M., die Geschäftsguthaben der Mitglieder 125791326 M., die Reserven 37693574 M., die aufgenommenen fremden Gelder 467123041 M., das eigene Vermögen 163484900 M. (34,99 Proz. des gesamten Betriebskapitals). An gewährtem Kredit kam auf den einzelnen Genossen 3156 M. gegen 3040 M. im Vorjahre.
Von den Mitgliedern waren, soweit diese erhoben wurden, 32 Proz. selbständige Landwirte, Gärtner,
Förster, Fischer, 25,4 Proz. selbständige Handwerker, 8,7 Proz. Kaufleute
und Händler; der Rest fällt auf andere Berufe und unselbständige Erwerbszweige. Anfang 1896 bestanden
endlich 20 Centralkassen für Kreditgenossenschaften, davon 17 in Preußen,
[* 4] wohl zumeist zu dem Zwecke errichtet, den Genossenschaften
die Mittel der in Preußen durch das Gesetz vom errichteten Centralgenossenschaftskasse zuzuführen, welche dazu
berufen ist, den Vereinigungen und Verbandskassen von Genossenschaften Darlehen zu gewähren. In Österreich
[* 5] gab es Ende 1894: 2342 registrierte Vorschuß
vereine, wovon 986 mit beschränkter, die übrigen mit unbeschränkter Haftung.
Der Zuwachs des Jahres betrug 337 Vereine. Aufgelöst wurden 24 Vereine. Von den andern Ländern weist namentlich Italien
[* 6] eine
rasche Zunahme der Vorschuß
vereine auf; so zählte man dort an Volksbanken (banche popolari), d. i. Kreditgenossenschaften
mit beschränkter Haftung, 1894: 720, welche ein Vermögen (eingezahltes Kapital und Reservefonds) von 114,72 Mill. Lire besaßen.
Auch bestehen zahlreiche Darlehnskassen nach dem System Raiffeisen, die in neuerer Zeit auch von der kath. Partei sehr propagiert
werden.–
Vgl. Schulze-Delitzsch, K. Vorschuß-
und Kreditvereine als Volksbanken (6. Aufl., Bresl. 1897);
Henry W. Wolf, People’s Banks (Lond. 1893);
ferner die Jahresberichte über die auf Selbsthilfe gegründeten Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (s. d.).