häufig soviel wie
Darlehn; Vorschußgeschäft soviel wie Lombardgeschäft (s. d.) oder Pfandleih-
und Rückkaufsgeschäft (s. d.). Im engern
Sinne, namentlich im Handelsverkehr, ist Vorschuß eine im voraus
geleistete
Zahlung, wie der Vorschuß, welchen der
Kommissionär auf das von ihm abzuschließende
Geschäft seinem Auftraggeber giebt,
der Vorschuß, welchen der Dienstherr seinem Handlungsgehilfen oder
Arbeiter auf den noch nicht fälligen Lohn giebt, der Vorschuß, welchen
die Parteien zur Sicherheit der Gerichtskasse bei Beginn des Prozesses, bei Einlegung eines Rechtsmittels
u. s. w. auf die demnächst zu liquidierenden Gerichtskosten zu zahlen haben u. s. w.
Der Vorschuß ist, wenn die Forderung fällig wird, auf welche er geleistet ist, davon abzurechnen, und wenn eine
Forderung nicht oder nicht in der Höhe entsteht, ganz oder zum überschießenden
Teile zurückzugeben. Der
Kaufmann kann von
seinem VorschußZinsen berechnen.
undKreditvereine,Kreditgenossenschaften, auch
Volksbanken oder
Gewerbebanken genannt, die seit 1850 von
Schulze-Delitzsch und seinen Anhängern in
Deutschland
[* 3] und dann in fast allen europ.
Ländern ins Leben gerufenen
Vereine, namentlich
der kleinern
Unternehmer, zur Erzielung ähnlicher
Vorteile für ihr Kreditbedürfnis, wie sie die Großunternehmer
früher allein genossen. Durch die
Vereinigung und (ursprünglich) solidarische Haftung aller einzelnen Vereinsmitglieder
sollten
Verbände geschaffen werden, welche befähigt sind, sich billigen Kredit zu beschaffen und ihn an ihre Mitglieder
zu einem etwas höhern Zinsfuße zur
Verfügung zu stellen.
Über die hierauf bezügliche Genossenschaftsgesetzgebung und deren Abänderung von 1889 s.
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Die Einrichtung hat sich für den Kredit der kleinen Gewerbtreibenden (Händler,
Handwerker, Landwirte) vorzüglich bewährt, und die Kreditgenossenschaften nehmen unter den Genossenschaften
die ersteStelle
ein. Von den im
DeutschenReiche gezählten 13005 Genossenschaften sind 8069 Kreditgenossenschaften (gegen 6417 im
Vorjahre), einschließlich vieler genossenschaftlich organisierter Darlehnskassen nach dem
SystemRaiffeisen
(s.
Darlehnskassenvereine). Es betrug 1895 die Mitgliederzahl von 1068 Genossenschaften, deren
Statistik in den Jahresbericht
aufgenommen ist, 525748, die gewährten Credite und Prolongationen 1659305785 M., die Geschäftsguthaben der Mitglieder 125791326
M.,
die Reserven 37693574 M., die aufgenommenen fremden
Gelder 467123041 M., das eigene Vermögen 163484900
M. (34,99 Proz. des gesamten
Betriebskapitals). An gewährtem Kredit kam auf den einzelnen Genossen 3156 M. gegen 3040 M.
im Vorjahre.
Von den Mitgliedern waren, soweit diese erhoben wurden, 32 Proz. selbständige Landwirte, Gärtner,
Förster, Fischer, 25,4 Proz. selbständige Handwerker, 8,7 Proz. Kaufleute
und Händler; der Rest fällt auf andere
Berufe und unselbständige Erwerbszweige. Anfang 1896 bestanden
endlich 20 Centralkassen für Kreditgenossenschaften, davon 17 in
Preußen,
[* 4] wohl zumeist zu dem Zwecke errichtet, den Genossenschaften
die
Mittel der in
Preußen durch das Gesetz vom errichteten Centralgenossenschaftskasse zuzuführen, welche dazu
berufen ist, den
Vereinigungen und Verbandskassen von Genossenschaften Darlehen zu gewähren. In
Österreich
[* 5] gab es Ende 1894: 2342 registrierte Vorschußvereine, wovon 986 mit beschränkter, die übrigen mit unbeschränkter Haftung.
Der Zuwachs des Jahres betrug 337
Vereine. Aufgelöst wurden 24
Vereine. Von den andern
Ländern weist namentlich
Italien
[* 6] eine
rasche Zunahme der Vorschußvereine auf; so zählte man dort an
Volksbanken (banche popolari),
d. i. Kreditgenossenschaften
mit beschränkter Haftung, 1894: 720, welche ein Vermögen (eingezahltes
Kapital und Reservefonds) von 114,72 Mill.
Lire besaßen.
Auch bestehen zahlreiche Darlehnskassen nach dem
SystemRaiffeisen, die in neuerer Zeit auch von der kath. Partei sehr propagiert
werden.–