Vorort
,
nach der bis 1848 gültigen
Verfassung der
Schweiz
[* 2] derjenige Kanton,
[* 3] in dem die
Tagsatzung ihre Sitzungen hielt
und der die Leitung der Bundesangelegenheiten in den
Zeiten hatte, in welchen die
Tagsatzung nicht versammelt war. - Vorort
nennt
man auch die in unmittelbarer Nähe einer größern Stadt gelegenen und in deren Wirtschaftsbereich fallenden
Ortschaften.