Vorläufige
Verwahrung
, s. Festnahme und
Untersuchungshaft.
Vorläufige Verwahrung
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Vorläufige
Verwahrung
, s. Festnahme und
Untersuchungshaft.
Festigkeitsmaschinen -
* 2
Seite 6.177.Festons - Festuca
* 3
Seite 6.178. (Festnehmung), s. v. w. Verhaftung (s. Haft), insbesondere die vorläufige
Verhaftung verdächtiger Personen
durch die Staatsanwaltschaft oder durch die Organe der Sicherheitspolizei. Während nämlich eine Verhaftung
in der Regel nur auf Grund eines schriftlichen richterlichen Befehls stattfinden soll, kann nach der deutschen Strafprozeßordnung
(§ 127) von der Staatsanwaltschaft und von Polizei- und Sicherheitsbeamten auch dann zur vorläufigen
Festnahme geschritten werden,
wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen und Gefahr im Verzug obwaltet. Wird jemand auf frischer
That
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betroffen, so ist jedermann befugt, ihn vorläufig festzunehmen, wenn er der Flucht verdächtig ist, oder wenn seine Persönlichkeit nicht sofort festgestellt werden kann. Der Festgenommene muß unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgte, zugeführt werden, und dieser hat ihn spätestens am Tag nach der Vorführung zu vernehmen.