Vollschiff
(Fregattschiff), dreimastiges, größeres Segelschiff, bei welchem auch der hinterste Mast, zum Unterschied von einem Barkschiff, zwei Stengen und Raaen führt. Vgl. Schiff, 460 (Tabelle B).
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Vollschiff,
ein Segelschiff mit drei vollgetakelten Masten, d. h. mit Masten, die Rahsegel führen (s. Tafel: Schiffstypen Ⅱ. Handelsschiffe, Fig. 3). Jeder dieser Masten ist dreiteilig (Untermast, Marsstenge, Bramstenge) und führt Untersegel, Marssegel (gewöhnlich zweiteilig als Unter- und Obermarssegel), Bramsegel, Oberbramsegel oder Royal und darüber oft noch das Skysegel.