Vollmacht
(Mandat), der einer
Person (dem Bevollmächtigen,
Mandatar) seitens einer andern gegebene Auftrag zur Vertretung
der letztern (des Vollmacht
gebers,
Mandanten);
auch die über den
Abschluß eines Bevollmächtigungsvertrags (Vollmacht
sauftrags)
ausgefertigte
Urkunde, durch die sich der
Bevollmächtigte legitimiert (s.
Mandat).