Volkszählungen
,
statist.
Erhebungen, die die Ermittelung des
Standes der
Bevölkerung
[* 2] (s. d.) zum
Gegenstand haben. Sie bilden eine der umfassendsten und bedeutendsten Unternehmungen der amtlichen
Statistik. Die auf die
Feststellung der Volkszahl gerichteten Bestrebungen reichen weit in das
Altertum zurück. Namentlich haben die
Chinesen,
Juden
und Ägypter
Aufnahmen veranlaßt, die an unsere heutigen Volkszählungen
erinnern. Die Bürgerlisten in
Griechenland
[* 3] und
Rom,
[* 4] hier von den Censoren auf dem Laufenden erhalten und im
Lustrum regelmäßig abgeschlossen, vertraten das Ergebnis einer
Volksaufnahme; eine förmliche allgemeine Volkszählung
ordnete zwar der
Kaiser
Augustus an, indessen scheint sie nicht durchgeführt
worden zu sein.
Dem Mittelalter waren allgemeine, über ein größeres Gebiet sich erstreckende Volkszählungen
unbekannt. Wohl
aber haben damals einige
Städte erfolgreiche Versuche zur Feststellung ihrer Einwohnerzahl gemacht (wie z. B.
Nürnberg
[* 5] 1449 und
Straßburg
[* 6] i. E. etwa um 1475), die um so wichtiger sind, als sie vorzugsweise geeignet erscheinen,
die bisher noch wenig bekannten Bevölkerungszustände des Mittelalters zu beleuchten. Dem gleichen Zweck dienen heute unter
anderm die überlieferten
Steuerrollen und Bürgerverzeichnisse sowie die ältern
Kirchenbücher mit ihren
Nachweisungen über
Eheschließungen,
Geburten und Sterbefälle, aus deren Zahl nach einem anzunehmenden festen Verhältnis
die Bevölkerung annähernd berechnet werden kann.
Brauchbares Material zu deren oberflächlicher Schätzung bieten die auf uns gekommenen Angaben über den Nahrungsmittelverbrauch,
die Zahl der waffenfähigen Mannschaften, der Handwerker gewisser
Gewerbe u. s. w.
Die erste allgemeine
Volkszählung
fand nicht vor dem 18. Jahrh. statt.
Preußen
[* 7] und Hessen
[* 8] unter den deutschen
Staaten, ferner
Schweden
[* 9] (seit 1748)
und England legten darauf verhältnismäßig früh Wert. Weil jedoch die Ermittelungen ohne allgemein gültige und genaue
Vorschriften vollzogen wurden und sich auf zu wenige Fragen bezogen, leisteten sie geringe Dienste;
[* 10] auch
der in diesen Dingen am weitesten vorgegangene preuß.
Staat beschränkte sich nach 1816 längere Zeit auf die
Erhebung weniger
Thatsachen.
Seit 1853 hat der
Internationale statist.
Kongreß die
Theorie und Praxis der Volkszählungen
wiederholt behandelt, nachdem Quételet in
Belgien
[* 11] 1846 ausführliche Haushaltungslisten (bulletins de ménage) ausgeteilt und damit eine wichtige
Verbesserung durchgeführt hatte.
In den letzten Jahrzehnten ist die
Technik des Volkszählu
ngswesens noch weiter vervollkommnet
worden, und wenn auch jetzt noch das Zählungswesen, selbst innerhalb des
Deutschen
Reichs, nicht völlig einheitlich gestaltet
ist, so sind die Ergebnisse der neuern Volkszählungen
doch als eine der wertvollsten
Quellen für die Kenntnis unserer
socialen Verhältnisse und als ein unentbehrliches Hilfsmittel der
Verwaltung anzusehen.
Die erste, bei Volkszählungen
zu entscheidende Frage betrifft den Gegenstand der Zählung. Man kann in dieser
Hinsicht
die Bevölkerung von drei verschiedenen
Gesichtspunkten aus betrachten, je nachdem sie während des Zählungstages
entweder an einem Orte thatsächlich sich vorfindet (faktische oder ortsanwesende
Bevölkerung), oder dort ihren dauernden
Wohnsitz hat (Wohnbevölkerung), oder endlich in irgend einer rechtlichen
Beziehung zu demselben steht (rechtliche
Bevölkerung).
Welche von diesen drei
Arten der
Bevölkerung zu zählen sei, war lange ein Gegenstand des Streites; der
Statistische
Kongreß
und mit ihm die meisten
Staaten haben die ortsanwesende
Bevölkerung als die am leichtesten zu erfassende
schon früher vorgezogen, während im Zollverein noch bis 1867, in den
Staaten des spätern Norddeutschen
Bundes nur bis 1864,
die sog. Zollabrechnungsbevölkerung, die ungefähr der Wohnbevölkerung entspricht, erhoben
wurde. Seitdem wird die ortsanwesende
Bevölkerung als eigentlicher Gegenstand der Volkszählungen
ermittelt, wenn
auch daneben die Elemente zur Feststellung der Wohnbevölkerung (Angabe der vorübergehend An- oder Abwesenden) erhoben werden.
Die außerhalb des
Reichs sich aufhaltenden Reichsangehörigen werden bei den Volkszählungen
außer acht gelassen.
Für den
Umfang der Volkszählungen
gilt allgemein die Regel, daß solche Fragen gestellt werden müssen,
die man zur Herstellung einer guten Volksbeschreibung für notwendig hält; ein Übermaß ist wegen der Belästigung des
Volks und der
Behörden ebenso schädlich wie ein zu geringes
Maß, und es sollte insbesondere nicht mehr erfragt werden, als
die statist. Landesstelle zu verwerten gedenkt.
Name, Wohnung, Geschlecht,
Alter (nach Geburtsjahr und
möglichst auch nach dem
Geburtstag) und Familienstand gelten als die in erster Linie zu erfragenden
Thatsachen, wogegen eine
Reihe anderer Punkte nur in jüngern Zeitabschnitten einmal ermittelt zu werden brauchen, z. B.
das Verhältnis des Einzelnen zum Familienhaupt und zum Wohnungsinhaber, der Geburtsort, der Wohn- und Heimatsort, gewisse
körperliche und geistige Mängel
(Blindheit, Taubstummheit, Blöd- und
Irrsinn u. s. w.), die Familiensprache
oder Stammeszugehörigkeit, der
Beruf und die Beschäftigung, die Art des Aufenthalts, der Bildungsgrad und bei
Kindern der
Schulbesuch. In
Deutschland
[* 12] wird auch meistens nach dem Religionsbekenntnis gefragt. Bei der im
Deutschen
Reiche vorgenommenen
Volkszählung ist ebenso wie bei der 14. Juni desselben Jahres vorausgegangenen Berufszählung die Arbeitslosigkeit
ermittelt worden. Noch andere Fragen aufzustellen wird für unzweckmäßig gehalten, weil zu tiefes Eindringen in die Vermögens-
und Familienverhältnisse unzuverlässige Unterlagen liefern und viele
¶
mehr
Gegner erwecken würde. Auch ist genaue Begriffsbestimmung der oben erwähnten Gegenstände schon schwierig und kann dem Verständnis
der Ortsbehörden, namentlich aber der einzelnen Haushaltungsvorstände und Zähler nicht leicht angepaßt werden, so daß
die Leiter der Volkszählungen
auf eine weitere Ausdehnung
[* 14] der Fragen desto lieber verzichten, je vollkommener im übrigen die
Methode eingerichtet ist. Hingegen läßt sich mit der Volkszählung, weil sie auf das Wohnen gestützt ist, immer eine ziemlich
ausführliche Grundstücks-, Wohnungs- und Gebäudestatistik verknüpfen; die Großstädte, welche eigene statist. Ämter
besitzen, haben denn auch diesen Nebengewinn der großen Landesunternehmung für Zwecke der Gemeindeverwaltung verwertet.
Eine Abart der Volkszählungen
sind die Berufszählungen (s. Berufsstatistik).
Als Zeit für die Volkszählungen
ist eine ruhige, d. h. eine solche zu wählen, in der
die Bevölkerung sich größtenteils zu Hause befindet; für den Zollverein war der Dezember vorgeschrieben, und zwar
galt der 3. Dez. bei den seit 1834 alle drei Jahre vorgenommenen Volkszählungen
1846‒67, der 1. Dez. bei
den fünf deutschen Volkszählungen
1871, 1875, 1880, 1885 und 1890. Für die Volkszählung von 1895 wurde, weil der 1. Dez. auf
einen Sonntag fiel, der 2. Dez. gewählt. Übrigens ist nicht zu verkennen, daß gewichtige wissenschaftliche Gründe, namentlich
die erwünschte Übereinstimmung mit den fortlaufenden Ermittelungen über die Bewegung der Bevölkerung,
für die Verlegung des Termins auf den 31. Dez. sprechen, welcher unter anderm in Österreich-Ungarn,
[* 15] Italien,
[* 16] Schweden und Norwegen
als Zählungstag gilt. Im Deutschen Reich und Frankreich finden alle fünf Jahre, in den meisten andern Staaten alle zehn Jahre
Volkszählungen
statt; die letzte Volkszählung in Italien war 1881.
Die roheste Form der Erhebung beruht auf der Auswahl von Stichobjekten, d. h. solchen Häusern, Wohnplätzen oder Räumen, die eine mittlere, der Landessitte am meisten entsprechende Personenzahl umfassen; man ermittelt diese und vervielfacht sie mit der Zahl der im Lande vorhandenen Objekte gleicher Art; so verfahren z. B. Reisende unter wilden und halbwilden Völkern. Besser ist schon die Zusammenberufung der Familienhäupter oder ihrer Vertreter an einen einzigen Ort und deren öffentliche Befragung durch den Gemeindevorstand, wobei vorausgesetzt wird, daß die Nachbarn falsche Angaben berichtigen.
Üblicher war die polizeiliche Begehung der Häuser und die unmittelbare Eintragung des Befundes in je eine Zeile der Ortsliste, welches einfache Verfahren aber unmöglich wurde, als die Spalten zunahmen und Zweifel an der Richtigkeit der statist. Angaben der Ortsbehörden entstanden. Weil namentlich Einwohnerlisten eine größere Gewähr der Richtigkeit geben, auch zu vielen Zwecken der laufenden Verwaltung nützlich sind, wurden sie für die Volkszählung schon im 18. Jahrh. anbefohlen, aber nicht überall angelegt und fortgeführt.
Mit der Entwicklung des Verkehrs steigerten sich aber die Zu- und Abgänge, so daß die Berichtigung der Einwohnerlisten sehr beschwerlich und sogar auf dem platten Lande unzuverlässig wurde; man verfügte deshalb, im Zollverein 1846, die Anlegung besonderer Volkszählungsurlisten mit namentlicher Eintragung jeder Person. Um die Mitte des 19. Jahrh. begann die Selbsteintragung in Haus- oder Haushaltungslisten mit Revision und Ergänzung durch die Ortsbehörden Platz zu greifen, ein Verfahren, das einen ziemlich hohen Bildungsstand der Bevölkerung voraussetzt und in Preußen erst seit 1867 auf Betreiben Ernst Engels eingeführt wurde.
Als Vermittler zwischen der Behörde und den Familienhäuptern wirken dabei Zähler, die in den meisten Staaten für ihre Leistungen bezahlt werden, in Deutschland aber meist unentgeltlich arbeiten. Der preuß. Staat, der in Angelegenheiten der Volkszählungen den Vortritt genommen hatte, führte 1871 als weitere Verbesserung individuelle Zählkarten neben abgekürzten Haushaltungslisten und einfachen Ortslisten ein, und diese sog. Zählkartenmethode, zu deren Einführung bei der Aufnahme ein dem Namen nach nicht bekannter Bürgermeister aus der Rheinprovinz [* 17] die Anregung gegeben hat, hat sich sowohl für die Erhebung der Nachrichten wie für deren spätere Verarbeitung trefflich bewährt, ist in Preußen bei allen Volkszählungen beibehalten und auf viele andere statist. Aufnahmen ausgedehnt und von einer Reihe anderer Staaten angenommen worden.
Die Verwertung der Urmaterialien zu statist. Tabellen erfolgte früher allgemein zunächst seitens der Gemeinde, wozu die ursprünglich tabellarische Gestalt der Urlisten bequeme Gelegenheit bot, und dann stufenweise durch die höhern Verwaltungsbehörden für die Kreise, [* 18] Regierungsbezirke, Provinzen und den ganzen Staat. Die Vergrößerung und Umgestaltung der Liste machte dann aber den Gemeinden die Last der Übertragung so schwer, daß dieser Weg in vielen Staaten aufgegeben ist; entweder stellen dann bezahlte Agenten die Tabellen für bestimmte Gebietsteile auf, oder die statist.
Landesstellen nutzen das gesamte Urmaterial unmittelbar aus. Im letztern Falle, zuerst in großartiger Weise bei der Volkszählung von 1871 in Preußen durchgeführt, können je nach Maßgabe der verfügbaren Mittel alle Kombinationen der Einzelergebnisse zusammengestellt werden, sei es für den ganzen Staat oder seine einzelnen Teile. Ist die Aufnahme selbst mittels Individualzählkarten erfolgt, so können auch noch während der Aufbereitung des Zählungsergebnisses jederzeit neue Kombinationen der beobachteten Einzelthatsachen, je nachdem inzwischen deren Kenntnis wünschenswert geworden, mit geringem Aufwand an Zeit und Arbeitskraft zusammengestellt werden, was jedoch nicht thunlich ist, wenn man die Volkszählungen mittels Listen, die die Einzelthatsachen schon in gewissen Kombinationen (z. B. nach Haushaltungen) enthalten, bewirkt hat. Im Deutschen Reich sind dem kaiserl. Statistischen Amt gewisse, von diesem zu veröffentlichende Hauptergebnisse der Volkszählungen seitens der Einzelstaaten mitzuteilen, während diesen die weitere Ausnutzung des Zählungsmaterials überlassen bleibt.
Das Gebiet, über das sich Volkszählungen erstreckt haben, ist aus der Tabelle zu dem Artikel Bevölkerung ersichtlich, wo auch die letzten Zählungsjahre aller Staaten angegeben sind. Es hat durch die Volkszählung von 1897, welche sich über das ganze russ. Reich, also über das größte jemals von einer Volkszählung erfaßte Gebiet ausdehnte, eine wesentliche Erweiterung erfahren. Besonders hervorgehoben zu werden verdient der groß angelegte ind. Census, der in die persönlichen Verhältnisse von fast 300 Mill. Menschen eindringt und der überaus ausführliche Census der Vereinigten Staaten [* 19] von Amerika. [* 20]
Vgl. Engel, Die Methoden der Volkszählungen (Berl. 1861);
die betreffenden Bände der Statistik des Deutschen Reichs, der preuß. Statistik und der Zeitschrift des königlich preuß. Statistischen Bureaus; die offiziellen ¶
mehr
Berichte über die statist.
Kongresse; Jastrow, Die Volkszahl deutscher Städte zu Ende des Mittelalters und zu Beginn der Neuzeit. Ein Überblick über Stand und Mittel der Forschung (Berl. 1886).