Titel
Volkswirts
chaftslehre
Volkswirtschaftslehre

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Seite 16.273.(Nationalökonomie, Nationalökonomik, nach der griechischen Benennung ¶
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οἰκονομικὴ τέχνη auch politische Ökonomie genannt), eine Wissenschaft, welche sich mit der Darstellung der vielfachen, durch Vergesellschaftung, Tausch und Arbeitsteilung hervorgerufenen Verkettung der Verkehrsinteressen, des wechselseitigen Zusammenhanges und der Abhängigkeit der verschiedenen Wirtschaften voneinander sowie der auf Grund derselben zu beobachtenden Gesetzmäßigkeiten und Regelmäßigkeiten befaßt, um auf Grund derselben einen Anhalt [* 3] für Gestaltung der praktischen Wirtschaft, insbesondere aber der öffentlichen Wirtschaft, bieten zu können.
Bergamotte - Bergbau

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Bergbau.
Eine Wirtschaftslehre hätte eigentlich die gesamte schaffende Thätigkeit der Menschen, Erzeugung und Verwendung von Gütern,
in den Kreis
[* 4] ihrer Betrachtung zu ziehen. Sie würde sich von den Naturwissenschaften dadurch unterscheiden, daß für sie
immer die Zweckmäßigkeit der Herstellung der unmittelbar leitende Gesichtspunkt ist. In Wirklichkeit
wird aber unter dem Titel Volkswirts
chaftslehre keine Lehre
[* 5] von der Erzeugung und Verwendung von Gütern gegeben. Allerdings hatten die alten Kameralwissenschaften
die Stadtwirtschaft, d. h. das Gewerbewesen, wie auch den Landbau und Bergbau
[* 6] in den Kreis ihrer Erörterungen gezogen.
Sie gaben Anleitung, wie zu säen, zu pflügen, Flachs zu bereiten und zu spinnen, Branntwein zu brennen,
Essig zu bereiten sei u. dgl., und umfaßten
demnach die gesamte Technologie und die Technik der ganzen Urproduktion. Bald aber mußte sich der encyklopädische Charakter
einer solchen Behandlung als durchaus ungenügend erweisen. Schon aus diesem Grund mußte die Technik, welche
die wirklichen Herstellungsprozesse zum Gegenstand hat, aus dem Kreis der Kameralwissenschaften entfallen, und es verblieb
sonach für die Volkswirts
chaftslehre das oben genannte Gebiet. Dies gab Veranlassung dazu, zwischen Privatwirtschaft auf der einen, Volks- und
Staatswirtschaft auf der andern Seite in der Art zu unterscheiden, als ob die Privatwirtschaftskehren
im wesentlichen gleichbedeutend mit Gewerbslehren seien, während Staats- und Volkswirts
chaftslehre nur die Beziehungen der Wirtschaften zu einander
betrachteten. Dagegen definierte Hermann (s. d. 3) die Ökonomik als quantitative, die Technik als qualitative Kontrolle und
Zuratehaltung bei der Herstellung und Verwendung von Gütern. In Wirklichkeit aber lassen sich die Begriffe
Quantität und Qualität nicht voneinander scheiden, insbesondere haben die Qualitäten (Art der Arbeit, Beschaffenheit der Stoffe
und Arbeitsinstrumente etc.) für alle Wirtschaftserfolge die größte Bedeutung.
Geschichtskarten von D

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Deutschland. Für den Zweck der litterarischen Darstellung, insbesondere aber im Interesse einer guten Verteilung des Stoffes auf dem Lehrstuhl
mit Rücksicht auf die Semestereinteilung, war es in Deutschland
[* 7] üblich geworden, die Volkswirts
chaftslehre im weitern Sinn
in drei Teile zu scheiden und zwar in: 1) die theoretische oder reine Volkswirtschaftslehre
(Grundlagen oder
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
). Die Thatsache, daß bei der beobachteten Arbeitsteilung auf Grund kapitalistischer Wirtschaftsprüfung die
Güter nicht von den gleichen Personen verzehrt werden, welche sie erzeugt haben, daß dieselben vielmehr
von Hand
[* 8] zu Hand gehen und hierbei auf Grund der gegebenen Besitzesverhältnisse und der Preisbildung verschiedene Anteile von der
Gesamtheit aller Güter auf die einzelnen Glieder
[* 9] der Gesellschaft entfallen, führte dazu, den Stoff in drei bis vier Abteilungen
zu trennen.
Nachdem man die Grundbegriffe der Wirtschaft erörtert hatte, wurde die Lehre von der Produktion, die Lehre vom Umsatz und der Verteilung, dann die Lehre von der Konsumtion der Güter vorgetragen. In der erstern wurde freilich nicht gezeigt, wie die Güter hergestellt werden, man überließ dies vielmehr der Technologie oder den Gewerbswissenschaften, sondern beschränkte sich nur auf Erörterung der Begriffe Kapital und Arbeit und ihrer Wirkung im allgemeinen.
Lehrbataillon - Lehren

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Lehren.In der zweiten Abteilung wurden Tausch, Kredit und Tauschmittel besprochen und dargelegt, welchen Gesetzmäßigkeiten die Bildung von Lohn, Zins, Gewinn und Rente unterworfen sei. Die dritte Abteilung fiel meist etwas kurz aus, einmal aus dem Grund, weil Erzeugung und Verbrauch der Güter sich gegenseitig so bedingen, daß in den vorausgegangenen Lehren [* 10] schon manches vorausgenommen worden war, was auch unter dem Begriff der Konsumtion hätte vorgetragen werden können, dann weil der Güterverbrauch selbst sich zum großen Teil der Öffentlichkeit entzieht und, wenn auf die Technik nicht eingegangen werden soll, nur wenig Gelegenheit zu Erörterungen allgemeiner Art über Sparsamkeit, Verschwendung u. dgl. bietet.
2) Die praktische Volkswirtschaftslehre
(Volkswirtschaftspflege, Volkswirtschaftspolitik, ökonomische Politik). Derselben wurde die Erörterung
der Maßnahmen und Anstalten zugewiesen, welche den Gemeinwirtschaften, insbesondere aber der öffentlichen Gewalt, im Interesse
der Pflege und Förderung aller wirtschaftlichen Bestrebungen der Staatsangehörigen obliegen. Da hierbei
vorzüglich der Staat in Betracht kommt, so gebrauchte man wohl auch die Bezeichnung Staatswirtschaftslehre, welche aber auch
noch für den dritten Teil der politischen Ökonomie, 3) die Finanzwissenschaft (s. d.), in Anspruch genommen wurde.
Gegen die Dreiteilung blieb freilich einzuwenden, daß Rechtsordnung, Gesetzgebung und Verwaltung von größtem Einfluß auf die Gestaltung des gesamten wirtschaftlichen Verkehrs und auf die volkswirtschaftliche Verteilung sind, und daß demgemäß die genannte Einteilung zu einer unsachgemäßen Zerreißung zusammengehöriger Stoffe führt. In der Wirklichkeit ist infolgedessen auch nie die genannte Scheidung in Lehrbüchern oder auf dem Katheder in aller Strenge durchgeführt worden.
In dem Vortrag über die theoretische Nationalökonomie wird jeweilig von einer bestimmten gegebenen Gestaltung der gesellschaftlichen Verfassung, der Staats- und Rechtsordnung ausgegangen und von diesem Gesichtspunkt aus nicht allein die Gestaltung der wirtschaftlichen Begriffe und Erscheinungen betrachtet, wie sie sich thatsächlich ausgebildet haben, sondern auch Ansichten über Zweckmäßigkeit vorhandener Einrichtungen und Zustände und über Möglichkeit und Notwendigkeit von Änderungen geäußert.
Dabei werden Gegenstände, welche bei abstrakter Scheidung der Volkswirtschaftspflege zugewiesen werden müßten, bereits in der theoretischen Nationalökonomie abgehandelt. Die praktische Nationalökonomie ist infolgedessen nichts andres als eine spezialisierte Behandlung einzelner Wirtschaftsarten, Wirtschaftszweige und wirtschaftlicher Anstalten geworden, wie der Forst- und Landwirtschaft, des Handels, Bankwesens u. dgl. Oft wird zur nähern Bezeichnung das Wort Politik in Verbindung mit dem Namen des betreffenden Gebiets oder Gegenstandes gewählt; so spricht man von einer Bank-, Handels-, Münz-, Agrar-, Arbeiter-, Lohn- etc. Politik. Vorwiegend denkt man hierbei allerdings an Aufgaben des Staats, nimmt jedoch oft auch das Wort Politik in einem weitern Sinn, indem alle Bestrebungen und Maßnahmen besprochen werden, welche von allgemeiner Bedeutung sind.
In Geschichte und Litteratur der Volkswirtschaft und der Volkswirtschaftslehre
pflegt man drei Hauptsysteme zu unterscheiden.
Volkswirtschaftslehre

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Seite 16.274.1) Das Merkantilsystem (s. d.) oder ¶
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Handelssystem, welches dem Staat eine eingehende Regelung von Wirtschaft und Verkehr zuwies und besonders in der deutschen kameralistischen Litteratur Vertretung findet;
2) das physiokratische System (s. d.), welches in der Bodenproduktion die Quelle [* 12] alles Reichtums erblickte und vom Staat verlangte, er solle die Gestaltung von Wirtschaft und Verkehr den freien Bestrebungen der Privaten überlassen.
3) Das Adam Smithsche oder Industriesystem (vgl. Smith 1), welches vom physiokratischen System den Grundsatz der Verkehrsfreiheit übernahm, von diesem sich aber wesentlich durch die Auffassung über Wertbildung, Werterzeugung (Arbeit als Quelle des Wertes, Arbeitsteilung demgemäß von entscheidender Bedeutung) unterscheidet und infolgedessen auch eine eingehendere Darlegung der Gesetze der Verteilung, der Bildung von Lohn, Gewinn und Rente zu bieten vermochte.
Die Lehren des Ad. Smith fanden bald in der Theorie und dann auch in der Praxis allgemeinere Verbreitung und Anerkennung. So entstand eine liberalere ökonomische Schule (bürgerliche Nationalökonomie, Bourgeoisökonomie von Sozialisten genannt, auch als Smithianismus, Manchestertum und Freihandelsschule bezeichnet), welche in der Bekämpfung bestehender staatlicher Bevormundung und staatlichen Zuvielregierens freilich mit ihren Forderungen über die richtige Grenze hinausging, indem sie von einem vollständigen freien Gewährenlassen nicht allein die beste Entwickelung, sondern auch eine vollständige Harmonie aller Interessen erwartete und dem entsprechend freien Verkehr im Innern des Landes wie nach außen verlangte.
Der Staat solle sich darauf beschränken, nur den bestehenden wohlerworbenen Rechten den nötigen Schutz zu verleihen. Diese liberale Schule, welche in der gedachten radikalen Ausbildung allerdings keineswegs bei allen Volkswirten Vertretung fand, wurde von Fr. List, welcher dem Freihandelssystem sein System der nationalen Wirtschaft mit Zollschutz (Protektionssystem) gegenüberstellte, und andern Nationalökonomen politisch-konservativer Richtung, dann insbesondere später von den Sozialisten entschieden bekämpft.
Bevölkerungsstatistisc

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Bevölkerung.Die einfache Thatsache, daß bei jeder wirtschaftlichen Umwälzung ganze Klassen der Bevölkerung [* 13] zu leiden haben, daß dies Leiden [* 14] aber durch eine kluge Wirtschaftspolitik gemildert werden kann, daß je nach der gesellschaftlichen Verfassung wirtschaftliche Fortschritte mit dem Elend eines Teils der Bevölkerung erkauft werden müssen, daß die bestehende Rechtsordnung keineswegs lediglich ein Ergebnis freier naturgesetzlicher Entwickelung ist, sondern daß dieselbe wesentlich durch das Eingreifen der öffentlichen Gewalt in ihrer ganzen geschichtlichen Entwickelung mit bedingt wurde, gaben bald bei vielen Nationalökonomen zu einem Umschwung der Ansichten Veranlassung.
Hierzu trugen insbesondere die praktischen Bestrebungen der Sozialisten bei. Der Freihandelsschule, welche im volkswirtschaftlichen Kongreß Vertretung gefunden hatte, erwuchs eine Gegnerschaft in dem Verein für Sozialpolitik, dessen Mitglieder eine sogen. Realpolitik auf Grundlage historischer Forschung zu pflegen befürworteten. Die liberale Schule wurde als abstrakte Schule insofern bezeichnet, als dieselbe ohne Rücksicht auf praktische Bedürfnisse und Thatsachen auf dem Weg einfacher Deduktion aus allgemeinen Prinzipien, wie dem Grundsatz der wirtschaftlichen Freiheit, das ganze Gebäude der Volkswirtschaft errichten und Verhaltungsmaßregeln für die Staatsgewalt ableiten wolle. Es wurde verlangt, daß die Nationalökonomie den Weg der induktiven Methode und damit der historischen Forschung beschreite.
Ein schroffer Gegensatz zwischen einer historischen und einer abstrakten Schule in dem Sinn, als ob jene nur induktiv, diese nur deduktiv verfahre, hat übrigens nie bestanden. Alle volkswirtschaftlichen Sätze können in letzter Linie nur auf die Erfahrung und Beobachtung zurückgeführt werden. Auf der andern Seite aber ist man, weil die volkswirtschaftlichen Erscheinungen außerordentlich verwickelt sind, in vielen Fällen zur Deduktion genötigt. Insbesondere ist dies auch dann erforderlich, wenn es sich nicht lediglich um Erklärung gegebener Erscheinungen, sondern um die Kernfrage aller Wirtschaft handelt, nämlich um das, was werden soll.
Auf dem Standpunkt eines radikalen »laisser aller« (s. d.) steht heute kein Theoretiker. Wie dies die Praxis immer gethan, so wird auch jetzt ganz allgemein in der Theorie anerkannt, daß dem Staat nicht allein die negative Aufgabe zufalle, Schutz zu gewähren und die bestehende Rechtsordnung aufrecht zu erhalten, sondern daß er auch im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt positiv in die Gestaltung der Wirtschaftsordnung eingreifen müsse. Verschiedener Ansicht ist man nur über Art und Grenze eines solchen Einschreitens, über die Gebiete, welche der freien Thätigkeit der Privaten zu überlassen und auf welchen Beschränkungen derselben erforderlich seien. Demgemäß können wir heute verschiedene Richtungen unterscheiden, von derjenigen, welche mehr dem Individualismus (s. d.) huldigt, bis zu derjenigen, welche sich mehr an den Sozialismus (s. d.) anlehnt.
Die Litteratur der Volkswirtschaftslehre
im ganzen und der einzelnen Gebiete derselben ist außerordentlich umfangreich.
Von den deutschen Lehr- und Handbüchern sind die wichtigsten die von K. H. Rau, Adolf Wagner, W. Roscher, Schäffle, L. v. Stein,
worüber weiteres in den biographischen Artikeln nachzulesen ist;
dann Schönbergs »Handbuch der politischen Ökonomie« (2. Aufl., Tübing. 1885, 3 Bde.);
Freiberg (in Sachsen)

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Freiberg.empfehlenswerte kleinere Leitfäden sind: Richter, Allgemeine Wirtschaftslehre (Freiberg [* 15] 1881);
Cossa, Einleitung in das Studium der Wirtschaftslehre (deutsch, Freiburg [* 16] 1880);
Derselbe, Die ersten Elemente der Wirtschaftslehre (deutsch, das. 1879);
Schmidberger, Die Volkswirtschaftslehre
(Innsbr. 1881).
Ein umfassendes »Handwörterbuch der Staatswissenschaften« wird gegenwärtig von Conrad, Elster, [* 17] Lexis und Löning unternommen (Jena [* 18] 1889 ff.). Bemerkenswerte Zeitschriften sind: »Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft« (Tübing., seit 1844);
»Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik«, begründet von B. Hildebrand (Jena, seit 1863);
»Vierteljahrsschrift für Volkswirtschaftslehre
, Politik und Kulturgeschichte«, begründet von J. ^[Julius] Faucher
(Berl., seit 1863);
»Zeitschrift für deutsche Volkswirtschaft« (das., seit 1876);
»Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft« (Leipz., seit 1877);
»Journal des Économistes« (hrsg. von J. ^[Joseph] Garnier, Par., seit 1841);
»Économiste français« (das., seit 1873) und die Londoner Wochenschrift »The Economist«.
Über die Geschichte der Volkswirtschaftslehre
vgl. Mohl, Geschichte und Litteratur
der Staatswissenschaften (Erlang. 1855-58, 3 Bde.);
Blanqui, Histoire de l'économie politique (4. Aufl., Par. 1860; deutsch von Buß, Karlsr. 1840);
Kautz, Die geschichtliche Entwickelung der Nationalökonomik und ihrer Litteratur (Wien [* 19] 1860);
Roscher, Geschichte der Nationalökonomik in Deutschland (Münch. 1874);
Eisenhart, Geschichte der Nationalökonomik (Jena 1881);
Mor. Meyer, Die neuere Nationalökonomie (4. Aufl., Berl. 1885). ¶