Volksvertretung,
die Vertretung des Volks in seiner Gesamtheit durch Abgeordnete (s. d.) oder auch vom Staatsoberhaupte berufene Vertreter, im Gegensatz zu der nach Ständen gegliederten Landesvertretung (s. Landstände). Die dem franz. Recht entnommene Bezeichnung gesetzgebender Körper, gesetzgebende Versammlung (frz. Corps législatif, Assemblée legislatif) leitet sich aus der von Montesquieu aufgestellten Theorie von der Teilung der Gewalten her (s. Konstitutionelles System), da man die Funktion der Volksvertretung im Staate in der Ausübung oder Mitausübung der gesetzgebenden Gewalt erblickte. Über Ein- und Zweikammersystem s. Landtag.