Volksvermögen
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s. Vermögen.
Volksvermögen
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Volksvermögen,
s. Vermögen.
Vermessungsdeck - Verm
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Seite 16.142.Auge des Menschen
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Auge.die Fähigkeit zu einer Thätigkeit, z. B. Sehvermögen, geistiges Vermögen; die Summe der einem einzelnen zustehenden Güter. In der Rechtswissenschaft stellt man das Vermögensrecht dem Familienrecht gegenüber (s. Recht) und versteht unter Vermögen (bona) die Stimme der im Eigentum einer Person befindlichen wirtschaftlichen Güter nach Zurechnung der Forderungen und nach Abzug der Schulden. - In der Volkswirtschaftslehre wird oft der Begriff in der gleichen Weise definiert wie in der Rechtslehre, dabei spricht man aber auch von Volks- und Weltvermögen, indem man nur einen gewissen Vorrat von Gütern ins Auge [* 3] faßt.
Das Vermögen bildet die Grundlage selbständiger wirtschaftlicher Existenz, ist ein wichtiger Faktor für Stärkung des Kredits und für fortschreitende Individualisierung. Die Ermittelung des jeweiligen Vermögensstandes und seiner Änderungen hat für die Privat- wie für die Volkswirtschaft ein großes Interesse, indem sie über den Erfolg wirtschaftlicher Maßregeln Aufschluß gibt. Die Messung des einer einzelnen Privatperson gehörigen Vermögens ist verhältnismäßig leicht auszuführen, schwierig oder geradezu unmöglich aber ist eine genaue Bezifferung des gesamten Volksvermögens, d. h. aller derjenigen Gegenstände, welche Angehörigen eines Volkes (mit Einschluß aller juristischen Personen) zur Verfügung stehen, mit Berücksichtigung der Forderungsrechte und Schulden an fremde Nationen.
Abgesehen von dem Mangel einer zuverlässigen Statistik, enthält das Volksvermögen eine Menge sehr wertvoller Elemente, die in Geld nicht wohl taxierbar sind (Häfen, Mineralquellen, naturfreie Güter etc.). Auch würde die Summe keinen hinreichenden Aufschluß über die wirtschaftliche Lage geben, da auch die Art der Verteilung und die der Verwendung (Vermögensobjekte als Schutzmittel gegen Naturgefahren gegenüber dem Nutzvermögen) in Betracht zu ziehen ist.
Vereinigte Staaten von
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Vereinigten.Die Zahlenangaben sind deshalb nur sehr approximativer Natur, so wenn man das großbritannische Volksvermögen auf 8000 Mill. Pfd. Sterl., das französische (für 1870 von Wolowski) auf 160,000 Mill. Fr., dasjenige der Vereinigten Staaten [* 4] (Wells für 1860) auf 14,000 Mill. Doll. schätzte. Weit schwieriger noch ist die Vergleichung zwischen verschiedenen Völkern und Zeiten, zumal es hier an einem brauchbaren Maßstab [* 5] fehlt und gar die Statistik der Vergangenheit kaum das kärglichste Material bietet. Es müssen deshalb, auch wenn aus Einkommensermittelungen durch Kapitalisierung eine Zahl gewonnen wurde, noch allgemeine Kennzeichen zur Beurteilung der Vermögenslage und ihrer Änderungen zu Hilfe genommen werden.
Vermögensrecht - Verna
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Seite 16.143.Als solche sind anzuführen: die Statistik der jährlichen Gütererzeugung, Größe von Aus- und Einfuhr, natürliche und räumliche Bewegung der Bevölkerung, [* 6] wie Eheschließungen, Geburtsziffer, Sterblichkeit, durchschnittliche Lebensdauer, Aus- und Einwanderung, Sanitätsverhältnisse, Kriminalstatistik, Zahl der Armen mit Rücksicht auf die Art der Armenpflege, Stand des Lohns in verschiedenen Arbeitszweigen mit Beachtung der Arbeitszeit, Hauptnahrung der Masse, ihre ¶
Wohnungsverhältnisse, Aufwand, der für feinere Bedürfnisse und für größere kostspielige Anlagen gemacht wird, der Stand der internationalen Kreditverhältnisse, Vorkommen von großen Zahlungen im Innern und nach außen, Zahl und Art der abgeschlossenen Versicherungen (Feuer-, Lebensversicherungen), Höhe der Staatseinnahmen, insbesondere Bewegung der Verbrauchssteuern, etc.
Vgl. Birkmeyer, Über das Vermögen im juristischen Sinn (Erlang. 1879).