Volkssouve
ränität,
s. Republik.
Volkssouveränität
31 Wörter, 275 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Volkssouveränität,
s. Republik.
Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951
Volkssouveränität.
Begründung der ⟶ Souveränität eines Staates im vereinigten Willen seiner Bürger.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Volkssouveränität,
das staatsrechtliche Princip, wonach die höchste Gewalt in der Gesamtheit des Volks liegt (s. Souveränität).
(v. lat. res publica, »Gemeinwesen«,
Freistaat), Volksherrschaft im Gegensatz zur Einherrschaft oder Monarchie. Die republikanische Staatsverfassung legt der Gesamtheit
des Volkes die Souveränität (Volkssouveränität) bei, während diese in monarchischen Staaten einem Einzelnen, dem Fürsten
(Fürstensouveränität), zusteht. Je nachdem nun aber in einer Republik die Regierungsgewalt von einer bevorzugten
Klasse des Volles in dessen Namen oder wirklich von der Gesamtheit der Staatsangehörigen ausgeübt wird,
unterscheidet man wiederum zwischen Aristokratie (s. d.) und Demokratie (s. d.). Während jedoch nach den demokratischen Staatsverfassungen
des Altertums, z. B. in Athen,
[* 4] wirklich die Gesamtheit des Volkes in den Volksversammlungen über
die wichtigern Staatsangelegenheiten
entschied (unmittelbare, antike Demokratie), übt das Volk in der modernen Demokratie nur mittelbar durch
seine Volksvertreter und durch die von ihm gewählten Organe die Staatsgewalt aus (repräsentative Demokratie). Da nun für
die Aristokratien des Altertums und des Mittelalters in dem modernen Staat kein Raum mehr ist, und da auch die unmittelbare Demokratie
sich, abgesehen von wenigen Bergkantonen der Schweiz,
[* 5] nicht mehr findet, so kann man die repräsentative
Demokratie als die moderne Republik bezeichnen.
Diese repräsentative Republik gelangte namentlich in Nordamerika
[* 6] zur Ausbildung, indem sie hier aus den von England mit herüber
gebrachten
Ideen und Grundsätzen der monarchisch-aristokratischen Repräsentativverfassung hervorging. Das amerikanische Vorbild fand
dann
in Frankreich Nachahmung, woselbst nach dem Sturz Napoleons III. wiederum eine repräsentative Republik errichtet
ist. Auch der Schweizer Bundesstaat hat eine repräsentativ-republikanische Verfassung, wie denn auch dort die meisten einzelnen
Kantone eine solche angenommen haben.
Unter der Bezeichnung rote Republik versteht man die von dem äußersten Radikalismus angestrebte Republik mit absoluter Gleichstellung der Individuen (soziale Republik), welche nötigen Falls mit blutiger Gewalt (daher der Name) verwirklicht werden soll; scherzhaft auch als »das rote Gespenst« (nach einer 1851 erschienenen Broschüre von Romieu: »Le [* 7] spectre rouge de 1852«) bezeichnet.
Vgl. die statistische Über
sicht bei Bevölkerung:
[* 8] »Staats- und
Regierungsformen« (mit Karte).