(Populus), im weitern
Sinn und im gewöhnlichen Sprachgebrauch s. v. w.
Nation, d. h. ein nach Abstammung und
Sprache,
[* 2] Sitte und
Bildung zusammengehöriger Teil der Menschheit. Im
Staatsrecht wird dagegen zwischen Volk und
Nation unterschieden und
unter ersterm die Gesamtheit der unter einer gemeinsamen Staatsregierung vereinigten
Angehörigen eines bestimmten Staatsverstanden
(s.Nation). Auch bezeichnet man als Volk die große
Menge der bürgerlichen
Gesellschaft im
Gegensatz zu der
durch politische
Stellung,
Reichtum und
Bildung hervorragenden
Aristokratie, in welcher Beziehung man auch von
Volksbildung und
Volksunterricht spricht. - In der Jägersprache heißt Volk
(Kette) die sich zusammenhaltenden
Familien der
Rebhühner und
Wachteln
(vgl.Gesperr).
Leonard W., amerikan. Bildhauer, geb. 1828 zu Wellstown
(New York), arbeitete eine Zeitlang in Italien, wo er sich durch eignes Studium als Autodidakt ausbildete. Zu seinen
nachher in Chicago ausgeführten Werken gehören insbesondere: das Denkmal des Staatsmanns Douglas, die lebensgroßen Statuen
von Lincoln und von Douglas im Illinois State House und die Kriegerdenkmäler in der Grafschaft Erie (New York), in Rock Island
City und in der Grafschaft Cook (Illinois). - Sein Sohn Douglas V., der sich eine Zeitlang in Paris aufhielt,
wo er Schüler von Gérôme war, und sich dann in Rom ausbildete, machte sich als Porträt- und Genremaler auf einigen amerikanischen
Ausstellungen bekannt.
jeder durch Abstammung, körperliche und geistige Anlage, Sitte, Sprache, Bildung und Schicksal ein natürliches Ganzes
bildende Teil der Menschheit, also soviel wie Nation. In der Rechtssprache wird aber das Volk unterschieden
von der Nation (s. d.). Da bedeutet es die Gesamtheit der zu einem Staate verbundenen Menschen. Nation ist ein ethnologischer,
Volk ein staatsrechtlicher und polit. Begriff. Ein Volk kann aus zwei oder mehrern Nationen oder Bruchteilen von Nationen bestehen
(z. B. österreichisches, englisches, belgisches, schweizerisches Volk), oder
es kann aus einem Bruchteil Einer Nation bestehen. Im engern Sinne bedeutet Volk nur die Gesamtheit der Regierten, im Gegensatz
zur Regierung.
Auch die Vereinigungen gesellig lebender Tiere bezeichnet man zuweilen als Volk, z. B. die der Bienen, der Rebhühner u. a.