Volk,
jeder durch Abstammung, körperliche und geistige Anlage, Sitte, Sprache, Bildung und Schicksal ein natürliches Ganzes bildende Teil der Menschheit, also soviel wie Nation. In der Rechtssprache wird aber das Volk unterschieden von der Nation (s. d.). Da bedeutet es die Gesamtheit der zu einem Staate verbundenen Menschen. Nation ist ein ethnologischer, Volk ein staatsrechtlicher und polit. Begriff. Ein Volk kann aus zwei oder mehrern Nationen oder Bruchteilen von Nationen bestehen (z. B. österreichisches, englisches, belgisches, schweizerisches Volk), oder es kann aus einem Bruchteil Einer Nation bestehen. Im engern Sinne bedeutet Volk nur die Gesamtheit der Regierten, im Gegensatz zur Regierung.
Auch die Vereinigungen gesellig lebender Tiere bezeichnet man zuweilen als Volk, z. B. die der Bienen, der Rebhühner u. a.