Volk
,
jeder durch
Abstammung, körperliche und geistige
Anlage,
Sitte,
Sprache,
[* 2]
Bildung und
Schicksal ein natürliches Ganzes
bildende
Teil der Menschheit, also soviel wie Nation. In der Rechtssprache wird aber das Volk
unterschieden
von der Nation (s. d.). Da bedeutet es die Gesamtheit der zu einem
Staate verbundenen
Menschen. Nation ist ein ethnologischer,
Volk
ein staatsrechtlicher und polit.
Begriff. Ein Volk
kann aus zwei oder mehrern Nationen oder Bruchteilen von Nationen bestehen
(z. B. österreichisches, englisches, belgisches, schweizerisches Volk
), oder
es kann aus einem Bruchteil Einer Nation bestehen. Im engern
Sinne bedeutet Volk
nur die Gesamtheit der Regierten, im Gegensatz
zur Regierung.
Auch die
Vereinigungen gesellig lebender
Tiere bezeichnet man zuweilen als Volk
, z. B. die der
Bienen, der Rebhühner u. a.