Volk
(Populus), im weitern
Sinn und im gewöhnlichen Sprachgebrauch s. v. w.
Nation, d. h. ein nach Abstammung und
Sprache,
[* 2] Sitte und
Bildung zusammengehöriger Teil der Menschheit. Im
Staatsrecht wird dagegen zwischen Volk
und
Nation unterschieden und
unter ersterm die Gesamtheit der unter einer gemeinsamen Staatsregierung vereinigten
Angehörigen eines bestimmten Staatsverstanden
(s.
Nation). Auch bezeichnet man als Volk
die große
Menge der bürgerlichen
Gesellschaft im
Gegensatz zu der
durch politische
Stellung,
Reichtum und
Bildung hervorragenden
Aristokratie, in welcher Beziehung man auch von
Volksbildung und
Volk
sunterricht spricht. - In der Jägersprache heißt Volk
(Kette) die sich zusammenhaltenden
Familien der
Rebhühner und
Wachteln
(vgl.
Gesperr).