Voigtei
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s. Vogtei.
Voigtei
3 Wörter, 20 Zeichen
Voigtei,
s. Vogtei.
(Voigtei, Mundium, Advocatia), Bezeichnung für die deutschrechtliche Schutzgewalt, d. h. die Befugnis, andre so zu schützen und so zu vertreten, daß diese dadurch in ein Abhängigkeitsverhältnis versetzt werden. Vögte finden sich zunächst bei den Kirchen und Klöstern (Schirmvögte). Dann bestellten die Kaiser für ihre unmittelbaren Besitzungen Vögte als deren Verwalter, die den Gegensatz zu den eigentlichen Grafen als Fürsten des Reichs bildeten.
Auch die Städte erhielten von ihrem Herrn, dem Landesherrn oder dem Kaiser, einen Vogt (Voigt, advocatus) oder einen Schultheiß (scultetus), bisweilen auch beide Beamte nebeneinander. Übrigens wurden auch andre niedere Beamte Vögte genannt (Kirchenvogt, Schloßvogt, Hausvogt, Feldvogt etc.), sowie umgekehrt selbst der König als Vogt vorkommt. Erstere Bezeichnungen sind hier und da noch jetzt gebräuchlich. Mit Vogtei bezeichnete man auch die Schutzgewalt des Ehemanns und Vormundes.