Vogtland
(Terra advocatorum), der Landstrich, welcher den ehemaligen vogtländischen
Kreis
[* 3] des
Königreichs
Sachsen,
[* 4] gegenwärtig
den südwestlichen Teil der Kreishauptmannschaft
Zwickau,
[* 5] die reußischen Fürstentümer, das weimarische
Amt
Weida, das altenburgische
Amt
Ronneburg, den preußischen
Kreis
Ziegenrück und die ehemalige Landeshauptmannschaft
Hof
[* 6] im bayrischen
Regierungsbezirk
Oberfranken umfaßt. Der
Name Vogtland
bezeichnet das durch besondere
Vögte verwaltete reichsunmittelbare Land.
Solche
Vögte finden sich daselbst zu Ende des 10. und Anfang des 11. Jahrh.; erblich wurde
die
Vogtei sehr bald in dem
Haus
Reuß
[* 7] (s. d., Geschichte).
Nuphar - Nürnberg

* 9
Nürnberg.
Doch ist der ganze Vogtland
genannte Landstrich nie ausschließliches
Eigentum der reußischen
Vögte gewesen, denn es wohnten immer
andre reichsunmittelbare
Dynasten dazwischen, z. B. die
Grafen von
Eberstein bei
Plauen,
[* 8] die
Herren von Lobedaburg, die
Grafen
von
Orlamünde etc. Die Landeshauptmannschaft
Hof kam 1373 an die
Burggrafen von
Nürnberg.
[* 9] Das sächsische
Vogtland
, welches damals in den
Vogtländischen und
Neustädter
Kreis zerfiel, kam 1656 durch
Testament des
Kurfürsten
Johann
Georg I.
an die
Linie
Sachsen-Zeitz, fiel aber mit dem
Absterben dieser
Linie 1718 wieder an das Kurhaus zurück. Durch die
Teilung
Sachsens
von 1815 kam der
Neustädter
Kreis an
Preußen,
[* 10] welches nachher den größten Teil desselben an
Weimar
[* 11] überlassen hat.
Vgl.
Limmer, Geschichte des Vogtlandes
(Gera
[* 12] 1825-28, 4 Bde.);
Köhler, Volksbrauch im V. (Leipz. 1867);
Forbriger, Das Vogtland
(2. Aufl.,
Reichenb. 1887);
Bein, Industrie des sächsischen Voigtlandes (Leipz. 1883-84, 2 Tle.);
Metzner,
Führer
durch das gesamte Vogtland
(3. Aufl.,
Plauen 1888).