Vogtei
(Voigtei, Mundium, Advocatia), Bezeichnung für die deutschrechtliche Schutzgewalt, d. h. die Befugnis, andre so zu schützen und so zu vertreten, daß diese dadurch in ein Abhängigkeitsverhältnis versetzt werden. Vögte finden sich zunächst bei den Kirchen und Klöstern (Schirmvögte). Dann bestellten die Kaiser für ihre unmittelbaren Besitzungen Vögte als deren Verwalter, die den Gegensatz zu den eigentlichen Grafen als Fürsten des Reichs bildeten.
Auch die
Städte erhielten von ihrem
Herrn, dem
Landesherrn oder dem
Kaiser, einen
Vogt
(Voigt, advocatus) oder einen
Schultheiß
(scultetus), bisweilen auch beide Beamte nebeneinander. Übrigens wurden auch andre niedere Beamte
Vögte genannt
(Kirchenvogt,
Schloßvogt,
Hausvogt, Feldvogt etc.), sowie umgekehrt selbst der König als
Vogt vorkommt. Erstere Bezeichnungen
sind hier und da noch jetzt gebräuchlich. Mit Vogtei
bezeichnete man auch die Schutzgewalt des Ehemanns und Vormundes.