Vizekönig
,
Stellvertreter eines Königs;
Titel, welcher namentlich solchen Reichsverwesern beigelegt ward, die dem regierenden Haus angehörten und mit gewissen Hoheitsrechten ausgestattet waren.
Jetzt ist Vizekönig
der
Titel des
Generalgouverneurs von
Ostindien
[* 3] (s. d., S. 537).