Vize
(Vize
lat. vicis), an der
Stelle, anstatt, zeigt als Zusatz zu
Amtstiteln eigentlich den Stellvertreter eines Beamten
an, wird aber sehr oft nur als
Titel beigegeben, z. B. Vize
admiral, Vize
kanzler, Vizepräsident, Vizedirektor etc.
Mittelalterliche
Titel waren: Vicecomes (Vizegraf
), woraus die
Würde der
Visconti, Vicomtes und
Viscounts
entstand;
ferner Vizedom
(vicedominus, Vitzdom,
Vitztum, Vicdom), der Stellvertreter auf einer Herrschaft oder einem
Schloß
für den damit Belehnten, besonders der Stellvertreter eines mit weltlichen
Gütern belehnten
Geistlichen oder
Klosters, daher
s. v. w. Schirmherr,
Schirmvogt;
Vidame (gebildet aus Vize
dominus),
Titel des Schutzherrn und Verwesers der geistlichen
Güter,
dem als Beamten der französischen
Bischöfe die Leitung aller Maßregeln für Bewahrung der
Kirchenrechte oblag, jetzt s. v. w.
Stiftsamtmann,
Administrator einer geistlichen Besitzung. Im
Mittelalter
Titel des
Vikomte.
Jemandes vices vertreten oder in
vicibus heißt im Rechtswesen: an der
Stelle eines abwesenden Beamten fungieren. Vize
domgüter wurden in
Österreich
[* 3] schlechthin
auch die
Domänen genannt.