Visitation
srecht,
im Völkerrecht s. v. w. Durchsuchungsrecht (s. d.);
auch das dem Staatsoberhaupt zustehende Recht der Oberaufsicht über die Amtsführung der Behörden, insbesondere der Gerichte.
Visitationsrecht
22 Wörter, 199 Zeichen
Visitationsrecht,
im Völkerrecht s. v. w. Durchsuchungsrecht (s. d.);
auch das dem Staatsoberhaupt zustehende Recht der Oberaufsicht über die Amtsführung der Behörden, insbesondere der Gerichte.