Vidi
(lat.), »ich habe gesehen«, dient, mit Namensunterschrift oder Namenssignatur versehen (in der Abkürzung Vid.) als Bescheinigung der erfolgten Mitteilung und Einsicht einer Schrift.
Vidimus
ist die beweisende
Erklärung eines öffentlichen Beamten unter einer
Abschrift darüber, daß
dieselbe mit dem
Original gleichlautend sei;
daher Vidi
mierung, wofür andre Fidemierung
(»Beglaubigung«)
schreiben.
Stammverwandt mit Vidi
und Vidimus
ist das
Wort
Visum (s.
Visierung) auf Reisepässen u. dgl.