Vetorecht.
Berechtigung des Mitglieds einer Körperschaft, durch seine Einsprache einen durch die Mehrheit gefaßten Beschluß als ungültig zu erklären.
Vetorecht
19 Wörter, 155 Zeichen
Vetorecht.
Berechtigung des Mitglieds einer Körperschaft, durch seine Einsprache einen durch die Mehrheit gefaßten Beschluß als ungültig zu erklären.