Verweisung
serkenntnis
(Verweisungsbeschluß), im modernen
Strafverfahren ein Gerichtsbeschluß, welcher auf die erhobene
Klage die
Versetzung des Angeschuldigten in den
Anklagestand und die Verweisung
der
Sache zur
Hauptverhandlung
vor das erkennende
Gericht ausspricht.
Die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dann zu beschließen, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens oder der Voruntersuchung der Angeschuldigte als einer strafbaren Handlung hinreichend verdächtig erscheint (s. Eröffnung des Hauptverfahrens).