Verweis
(Reprehensio), die
Erklärung, daß die Handlungsweise dessen, dem der Verweis
gegeben wird, eine fehlerhafte, ungesetzliche
gewesen sei, wogegen Zurechtweisung
(Rektifikation, Rektifizierung) die
Erklärung ausdrückt, daß der andre von einer irrigen
Ansicht ausgegangen sei.
Der Verweis
kommt namentlich als Disziplinarstrafmittel (s.
Disziplinargewalt), dagegen als
öffentliche
Strafe nur ausnahmsweise zur Anwendung.
Das deutsche
Strafgesetzbuch (§ 57) kennt den Verweis
nur gegenüber jugendlichen
Personen unter 18
Jahren als Strafmittel und auch hier nur in besonders leichten
Fällen.