Verwandtschaft
Verwandtschaftszucht -

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(Cognatio, Consanguinitas), das auf
Zeugung, resp. Abstammung und die dadurch entstandene
Gemeinschaft des
Bluts sich gründende
Verhältnis zwischen mehreren
Personen (Verwandten). in diesem
Sinn heißt im altdeutschen
Recht
Sippschaft. Diese durch
Zeugung entstandene Verwandtschaft
ist eine wahre, natürliche, leibliche
(Blutsverwandtschaft, c. naturalis
s. vera), die durch
Adoption (s. d.) begründete dagegen nur eine fingierte
oder sogen. bürgerliche (c. civilis s. legitima s.
legalis). Die
Linie der direkten Vorfahrenverwandtschaft
bezeichnet man als aufsteigende
Linie (linea ascendens), und die in
ihr Stehenden heißen
Aszendenten (parentes, Obersippschaft, cognatio superior); dieselbe
Linie nach der
Richtung
¶
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der Nachkommenschaft heißt absteigende Linie (linea descendens) und die in ihr Stehenden Deszendenten (liberi, Busen, Untersippschaft).
Der Ausdruck gerade Linie (linea recta) bezeichnet die Verwandtschaft
derjenigen Personen, von denen die eine von der andern abstammt. Sind
Personen nicht in gerader Linie verwandt, aber von derselben dritten Person abstammend, so liegt Seitenverwandtschaft
(Kollateralverwandtschaft
, cognatio in linea transversa) vor, und die so verwandten Personen sind Seitenverwandte (collaterales).
Von denselben Eltern erzeugte Blutsverwandte sind vollbürtige leibliche Geschwister (bilaterales); haben sie nur eins von
beiden Eltern gemeinschaftlich, so sind sie halbbürtige, Halb- oder Stiefgeschwister (unilaterales) und zwar Consanguinei,
wenn sie den Vater, Uterini, wenn sie die Mutter gemeinschaftlich haben. Verwandte, deren Verwandtschaft
auf Zeugung (durch
Männer) beruht, heißen Agnaten, in altdeutscher Sprache
[* 3] Schwertmagen; beruht die Verwandtschaft
auf Geburt (durch Weiber), so heißen sie
Kognaten, altdeutsch Spillmagen.
Magenbiesfliege - Mage

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Magen.Erstgeborne (primogeniti) sind diejenigen, vor welchen die Eltern noch keine Kinder gehabt haben; alle Nachgebornen heißen Secundogeniti. Entferntere Verwandte, nach dem »Sachsenspiegel« von den Geschwisterkindern an, hießen im altdeutschen Recht Magen. [* 4] Die Seitenlinien sind entweder gleiche, wenn jede der Linien, welche in Frage kommen, gleich viele Abstufungen hat (z. B. Geschwisterkinder sind miteinander in gleicher Linie verwandt), oder sie sind ungleiche Linien (z. B. Neffe und Oheim sind in ungleicher Linie verwandt).
Die Nähe der Verwandtschaft
bestimmt sich nach der Anzahl der Grade, die zwischen beiden Personen sind, von deren Verwandtschaft
die Rede ist. Im römischen
Recht werden so viele Grade gezählt als Zeugungen (tot gradus, quot generationes), ein Grundsatz, welcher auch in dem Entwurf
eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs beibehalten wurde. Hiernach sind Vater und Sohn im ersten, Großvater
und Enkel im zweiten Grad gerader Linie, Bruder und Schwester im zweiten, Oheim und Neffe im dritten Grade der Seitenlinie miteinander
verwandt.
Bei der kanonischen Verwandtschaft
sberechnung (computatio graduum canonica) hat man die Entfernung des Erben, nicht vom Erblasser,
sondern vom gemeinschaftlichen Stammvater (Sipp), im Auge,
[* 5] nach der altdeutschen Rechtsregel: Je näher
dem Sipp, je näher dem Erbe. Das kanonische Recht zählt daher nur die eine Reihe, doch immer die längere, der Zeugungen bis
zum gemeinschaftlichen Stammvater, so daß Bruder und Schwester im ersten (nach römischem im zweiten), Oheim und Neffe im
zweiten (nach römischem im dritten) Grad verwandt sind. Uneheliche Kinder (s. d.) stehen rechtlich nur zur Mutter und zu deren
Verwandten, nicht aber zu ihrem Erzeuger in einem Verwandtschaft
sverhältnis. Das Verhältnis des einen zu den Verwandten
des andern Ehegatten wird Schwägerschaft (s. d.) genannt. - Natürlich beruhen die hier entwickelten
Rechtsgrundsätze auf dem Begriff der Familie (s. d.), wie er in den zivilisierten Staaten maßgebend ist.
Bei zahlreichen unzivilisierten Völkerstämmen aller Erdteile wird dagegen der Vater nicht zur Familie gerechnet, und die Verwandtschaft
sowie
das darauf beruhende Erbrecht gilt nur in der weiblichen Linie, so daß nicht der leibliche Vater, sondern der Mutterbruder
als der nächste Aszendent gilt und von seinem Neffen beerbt wird. Darauf gründen sich dann eigentümliche, uns sehr fremdartig
dünkende Bezeichnungen und Verwandtschaft
ssysteme bei den verschiedensten Völkern.
So begrüßt der junge Sandwichinsulaner
alle Groß- und Urgroßeltern, -Onkel und -Tanten als Kupuna (Ahne), sämtliche Oheime väterlicher- und mütterlicherseits
gleich dem eignen Vater als Makua Kana (d. h. Vater) und die entsprechenden weiblichen Verwandten als Makua
Waheena (d. h. Mutter). Ebenso nennt der Vater sämtliche Neffen und Großneffen brüderlicher- und schwesterlicherseits gleich
den eignen Söhnen Kaikee Kana (d. h. Sohn). Ähnliche Verwandtschaft
sbezeichnungen kehren bei den verschiedensten
Naturvölkern wieder.
Vgl. Lubbock, Entstehung der Zivilisation (deutsch, Jena [* 6] 1875);
Morgan, Systems of consanguinity and affinity of the human family (Lond. 1870). -
Chemische Meßkunde - C

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Chemische. Über in der Chemie s. Chemische Verwandtschaft.
[* 7] - Über Verwandtschaft
der Töne vgl. Tonverwandtschaft.