Verwaltung
srechtspflege,
s. Administrativjustiz und Verwaltung, S. 166.
Verwaltungsrechtspflege
7 Wörter, 72 Zeichen
Verwaltungsrechtspflege,
s. Administrativjustiz und Verwaltung, S. 166.
(Verwaltungs-Rechtspflege), die Entscheidung von Rechtsfragen aus dem Gebiet des öffentlichen Rechts
und von gewissen Privatrechtsstreitigkeiten, welche aus besondern Zweckmäßigkeitsgründen den Verwaltung
sbehörden
zugewiesen sind, durch die letztern.
Derartige Sachen sind z. B. die Gesindestreitigkeiten, Gewerbesachen u.
dgl., welche man auch als administrativ-kontentiöse Sachen bezeichnet. In manchen Staaten hat man zur Erledigung solcher Verwaltung
sstreitsachen
besondere Verwaltungsgerichte ins Leben gerufen (s. Verwaltung).