Verwaltung
spolitik,
derjenige Teil der Politik (s. d.), welcher die für die Verwaltung (s. d.) maßgebenden Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit zum Gegenstand hat.
Verwaltungspolitik
19 Wörter, 165 Zeichen
Verwaltungspolitik,
derjenige Teil der Politik (s. d.), welcher die für die Verwaltung (s. d.) maßgebenden Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit zum Gegenstand hat.