Versatzamt
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s. v. w. Leihhaus (s. d.). ^[= (Pfandhaus), eine Anstalt, welche Geld auf Pfänder leiht. Hierher gehören sowohl die Lombardbanken ...]
Versatzamt
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Versatzamt,
s. v. w. Leihhaus (s. d.). ^[= (Pfandhaus), eine Anstalt, welche Geld auf Pfänder leiht. Hierher gehören sowohl die Lombardbanken ...]
(Pfandhaus), eine Anstalt, welche Geld auf Pfänder leiht. Hierher gehören sowohl die Lombardbanken (s. d. unter »Banken«, S. 329) als auch die privaten Pfandleihanstalten (s. Pfandleihgeschäft); insbesondere aber werden als Leihhäuser die von der öffentlichen Verwaltung (Staat, meistens von der Gemeinde) zu dem Zweck errichteten Anstalten bezeichnet, um wucherischer Ausbeutung kleiner Leute durch Pfandleiher vorzubeugen. Dieselben wurden deswegen als Wohlthätigkeitsanstalten Montes pietatis (s. Montes) genannt.
Solche öffentliche Anstalten beleihen die von eignen Sachverständigen abgeschätzten Pfänder bis zu 75 oder 80 Proz. der Schätzungssumme auf kurze Zeit, gewöhnlich bis zu 6 Monaten, gegen Abgabe eines Leihscheins (Pfandscheins). Dem Inhaber dieses Scheins wird das Pfand zurückgegeben. Wird letzteres nicht bis zu einer bestimmten auf dem Schein benannten Frist eingelöst, so wird es öffentlich versteigert. Dabei erzielte Überschüsse werden dem Pfandschuldner zurückgegeben. Der Zins muß bei diesen Anstalten höher als der übliche bemessen werden, weil die Verwaltungskosten verhältnismäßig hoch sind (Aufbewahrung, Erhaltung der Pfänder etc.) und dazu noch zeitweilige Verluste durch Verderb, insbesondere durch Mindererlös bei der Versteigerung treten. Infolgedessen sind auch schon viele Gemeindeanstalten nach kurzem Bestand wieder eingegangen.