Vernunft
,
der
Ableitung nach gleichbedeutend mit Verstand (s. d.), wird im Sprachgebrauch
meist davon unterschieden; doch ist die Unterscheidung selbst keine konstante. Früher nahm die Vernunft
(ratio) einen
niedern Rang ein gegenüber dem Verstand (intellectus); seit Kant wird ihr meist der höhere Rang angewiesen. Bei Kant selbst
bedeutet Vernunft
in weiterm
Sinne das ganze Erkenntnisvermögen oder den
Inbegriff der Erkenntnisse
a priori,
der theoretischen wie der praktischen (daher theoretische, praktische s. auch Kritik); in engerm
Sinne bezeichnet sie eine dritte und höchste
Stufe der Erkenntnis gegenüber
Sinnlichkeit und Verstand; der Verstand wird dann,
zunächst in logischer Hinsicht, als Vermögen der
Begriffe, die Vernunft
als Schlußvermögen aufgefaßt, und
ein analoger Unterschied auch in transcendentaler Hinsicht, d. h. in
Bezug auf das Verhältnis der Erkenntnis zum Gegenstande,
eingeführt. Verstand bezeichnet danach die Wirksamkeit der synthetischen Funktion im Erfahrungsgebiet, während die Vernunft
, auf
Grund weitergehender
Schlüsse, bis zu den Grenzen
[* 2] der Erfahrung, ja bis zu dem
Gedanken des
Übersinnlichen
(Unbedingten) sich erhebt. Daher sind die Ideen des
Unbedingten Vernunft
begriffe, nicht Verstandesbegriffe. Sofern
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