Vermächtni
svertrag,
ein Vertrag, durch welchen ein Vermächtnis (s. d.) hinterlassen wird. Er
wird wie ein Erbeinsetzungsvertrag behandelt;
nach Deutschem Bürgerl.
Gesetzbuch ist er sogar neben diesem eine Art des Erbvertrags (§§. 1941, 2278).
Die Wirkungen sind dieselben wie die einseitiger Vermächtnisse
mit den aus
dem Vertragsverhältnisse sich ergebenden Maßgaben.