Verletzung
über
die
Hälfte
, s.
Läsion.
Verletzung über die Hälfte
6 Wörter, 42 Zeichen
Verletzung
über
die
Hälfte
, s.
Läsion.
(lat.), Verletzung, Beschädigung, besonders im Rechtswesen als Voraussetzung für die »Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand« (s. d.) von Wichtigkeit; Laesio ultra dimidium, Läsion enormis,
Verletzung über die Hälfte, über
mäßige Verletzung, die Benachteiligung über
die Hälfte
des Wertes, wenn der Kaufpreis
weniger als die Hälfte
des Wertes beträgt, das dem Verkäufer gegebene Rechtsmittel zur Aufhebung des Kaufs, wird meist auch
dem Käufer, wenn der Preis mehr als das Doppelte des Wertes beträgt, und bei gleichem Mißverhältnis zwischen
Leistung und Gegenleistung auch bei andern Verträgen eingeräumt, findet aber nach dem allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch,
Art. 286, bei Handelsgeschäften nirgends statt und ist in den Königreichen Bayern
[* 3] und Sachsen
[* 4] über
haupt aufgehoben. Bei gerichtlichen
Verkäufen, Expropriationen und Vergleichen kommt dies Rechtsinstitut nicht zur Anwendung.