Verleihen,
die Hergabe einer Sache unter Gestattung ihres Gebrauchs (s. Commodatum).
In einem andern Sinne versteht man unter Verleihen. (Beleihen, Belehnen) das Übertragen eines Bergwerkseigentums seitens der Bergbehörde an darum Nachsuchende (Muter, s. Bergwerkseigentum).