Verleger
,
im
Bergrecht ein
Bevollmächtigter des Gewerken, der in der Nähe der Zeche seinen Sitz hat und an den die
Aufforderung zur
Zahlung von Zubuße zu erlassen ist. - über Verleger
im
Buchhandel s. Verlagsbuchhandel. - In der Hausindustrie
(s. d.) ist Verleger
gleichbedeutend mit
Unternehmer.