Verlassung
,
s. Desertion und Ehescheidung.
Einige deutsche Partikularrechte bezeichnen mit Verlassung
die der Umschreibung
des Eigentums im Grundbuche (s. d.) auf den neuen Erwerber
vorhergehende Erklärung, mit welcher der Veräußerer diesem das Eigentum überträgt.