Verlag
,
ältere Bezeichnung für
Kapital; im
Bergrecht die zum Betrieb eines
Bergwerks zu gebende und noch nicht wiedererstattete
Zubuße. Verlag
serstattung, die Zurückbezahlung des Verlags.
Verlag
szeche nennt man eine
Zeche, welche ihren Betriebsfonds
nicht aus dem Erlös ihrer eignen
Produkte entnehmen kann, sondern noch Verlag
(Zubuße) erheischt. Verleger
ist eine
Person, welche von einem
Gewerken beauftragt ist, für ihn
Zubuße zu zahlen oder ihn bei seinen Bergwerksangelegenheiten
zu vertreten.
Ferner nennt
man so den
Kaufmann, welcher den
Absatz gewisser
Fabrikate an die Detaillisten vermittelt, der
sich z. B. von Hausindustriellen
Spielwaren liefern läßt, um dieselben in den
Handel zu bringen. In demselben
Sinn spricht
man auch von
Tabaks-, Bierverlag
u. dgl. (vgl.
Krugverlag). Über Verlag
und Verleger im
Buchhandel s. d. und
Verlagsrecht.