Verkündigung
Verkupfern - Verlagsre

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Seite 16.137.(Verkündung, Eröffnung, Publikation), die förmliche Mitteilung einer amtlichen, namentlich einer gerichtlichen, Entscheidung. Die Notfrist zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein gerichtliches Urteil läuft von dem Tag der an, doch wird dieser Tag selbst nicht mit eingerechnet. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 281 ff.) erfolgt die Verkündigung des Urteils in dem Termin, in welchem die mündliche Verhandlung geschlossen
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wird, oder in einem sofort anzuberaumenden Termin, welcher nicht über eine Woche hinaus angesetzt werden soll. Die Verkündigung des Urteils erfolgt durch Verlesung der Urteilsformel. Wird die Verkündigung der Entscheidungsgründe für angemessen erachtet, so erfolgt sie durch Vorlesung der Gründe oder durch mündliche Mitteilung des wesentlichsten Inhalts derselben. Auch im Strafprozeß soll nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 267 f.) die Verkündigung des Urteils in der Hauptverhandlung durch Verlesung der Urteilsformel und Eröffnung der Urteilsgründe am Schluß der Verhandlung und spätestens mit Ablauf einer Woche nach diesem Schluß erfolgen. In Schwurgerichtssachen erfolgt die Verkündigung am Schluß der Verhandlung (§ 315).